<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><channel><title>Rechtskataster Blog — Compliance &amp; Rechtsnews</title><description>Fachartikel, News und Downloads zu Rechtskataster, Compliance-Pflichten und aktuellen Gesetzesänderungen.</description><link>https://rechtskataster.com/</link><language>de-de</language><item><title>Produkt-Update September 2026: Handbuch, Volltextsuche, ausfüllbare Formulare</title><link>https://rechtskataster.com/blog/produkt-update-september-2026/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/produkt-update-september-2026/</guid><description>Sieben Tage, neun Neuerungen: ein vollständiges Handbuch zu jeder Ansicht, die Suche im Wortlaut aller Gesetze, Formulare, die Sie direkt bei uns ausfüllen und als PDF ausgeben, ein Bildviewer für Abbildungen aus Rechtstexten — und das Ortsrecht von Stadt und Landkreis Helmstedt.</description><pubDate>Mon, 07 Sep 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>In der Woche vom 1. bis 7. September ist eine Menge in Rechtskataster eingezogen. Manches sieht man sofort — ein Fragezeichen in der Kopfzeile, ein Häkchen neben dem Suchfeld. Anderes merkt man erst, wenn man es braucht: dass ein Formular sich ausfüllen lässt, statt nur heruntergeladen zu werden. Dieser Artikel führt alles auf, was neu ist, und sagt bei jedem Punkt, wo Sie es finden.

      1. Das Handbuch: jede Ansicht, jeder Knopf — offen einsehbar

      Der größte Brocken zuerst. Es gibt jetzt ein vollständiges Handbuch zu rechtskataster.com: 16 Kapitel, 79 Abschnitte, 39 Bildschirmfotos. Es beschreibt jede Ansicht, jeden Knopf und jede Einstellung — geschrieben für Menschen, die die Anwendung zum ersten Mal öffnen, und als Nachschlagewerk für alle, die täglich damit arbeiten.

      Sie erreichen es auf zwei Wegen:

      
        In der Anwendung steht oben rechts ein neues Fragezeichen. Es führt Sie nicht auf eine Startseite, sondern in das Kapitel zu der Ansicht, in der Sie gerade sind: Aus der Maßnahmenliste landen Sie im Kapitel Pflichten, aus dem Gesetzesmonitor im Kapitel Gesetzesmonitor.

        Ohne Anmeldung unter rechtskataster.com/funktionen/handbuch/. Jedes Kapitel hat eine eigene Adresse, die Sie an Kolleginnen und Kollegen schicken können, und es gibt eine Suche über alle Kapitel und Abschnitte.

      

      Dass das Handbuch offen liegt, ist Absicht: Wer überlegt, mit uns zu arbeiten, soll vorher sehen können, was ihn erwartet — nicht erst nach der Unterschrift.

      Die Funktionsübersicht haben wir bei der Gelegenheit um fünf Bereiche erweitert, die dort bisher fehlten: Gesetzesmonitor, Pflichten-Assistent, Termine und Nachweise, Team und Historie sowie Exporte und Weitergabe.

      2. Volltextsuche über alle Gesetze

      Die gewohnte Suche in der Datenbank sieht Titel und Kürzel an. Neben dem Suchfeld steht jetzt ein Häkchen Volltextsuche — damit durchsuchen Sie den Wortlaut jedes Paragraphen.

      Das ändert die Art der Frage, die Sie stellen können. Statt „wie heißt noch mal die Verordnung mit den Prüffristen&quot; suchen Sie direkt nach „Gefährdungsbeurteilung&quot; oder „wiederkehrende Prüfung&quot; und bekommen die Fundstellen im Text — mit einem dreizeiligen Ausschnitt und einem Sprung direkt in den Paragraphen.

      Zwei Dinge, die man wissen sollte: Die Suche greift ab drei Zeichen, und nicht alle Filter gelten mit. Geber (EU, Bund, Land, Kommune) und Bundesland gelten; Tag, CELEX-Nummer und Dokumenttyp nicht. Die Anwendung schreibt das hinter die Trefferzahl, damit Sie es im Moment der Suche sehen und nicht raten müssen. Ihr Suchbegriff bleibt beim Umschalten stehen, und die Adresse merkt sich den Zustand — Lesezeichen und der Zurück-Knopf funktionieren.

      3. Formulare direkt bei uns ausfüllen — und als PDF ausgeben

      Manche Dokumente im Bestand sind keine Rechtstexte, sondern Vorlagen: der Lebenslauf eines Prüfers nach EudraLex, eine Interessenerklärung, ein Antrag auf Chargenfreigabe. Bisher konnten Sie solche Vorlagen nur herunterladen und in Word bearbeiten.

      Jetzt füllen Sie sie direkt bei uns aus. Über der Vorlage steht eine Karte Formular hier ausfüllen mit einem Zähler, wie viele Felder gesetzt sind. Wir lesen die Felder aus der Original-Vorlage des Herausgebers aus — Textfelder, Datumsfelder, Auswahllisten, Ankreuzkästchen und die typischen Platzhalterlinien —, zeigen sie Ihnen mit Beschriftung und in Abschnitten gegliedert, und schreiben Ihre Angaben anschließend in die Originaldatei zurück.

      Am Ende steht der Download: die ausgefüllte Word-Datei oder ein PDF. Das Layout bleibt das des Herausgebers — es ist seine Datei, nicht unser Nachbau. Wer dieselbe Vorlage mehrfach braucht (etwa einen Lebenslauf je Prüfer), legt mehrere benannte Einträge an; sie bleiben in Ihrer Organisation gespeichert und lassen sich später weiterbearbeiten.

      Zum Start sind neun Vorlagen mit zusammen 198 Feldern ausfüllbar. Bei Vorlagen, die der Herausgeber nur im alten Word-Format (.doc) bereitstellt, bleibt es beim Download — das sagt die Anwendung dann auch dazu.

      4. Abbildungen aus Rechtstexten: groß, drehbar, druckbar

      Technische Regelwerke leben von ihren Bildern — Kennzeichnungen, Piktogramme, Aufbauskizzen, Tabellen als Grafik. Diese Abbildungen sind jetzt Teil der Gesetzesansicht statt nur ein Verweis auf die Originalseite.

      
        Ein Klick öffnet die Abbildung groß. Oben stehen Beschriftung, Originalseite und der Weg zurück in den Text.

        In der Großansicht lässt sich das Bild drehen — mit den Knöpfen oder über die Tastatur. Bei quer eingescannten Anlagen erspart das den Kopf-schief-Halten-Moment; die Drehung bleibt in der Adresse erhalten, wenn Sie den Link weitergeben.

        Verweise auf Abbildungen stehen jetzt im Satz und in Tabellenzellen, nicht mehr auf einer eigenen Zeile — der Lesefluss bleibt erhalten.

        Beim Drucken eines Gesetzes kommen die Abbildungen mit.

      

      5. Pflichten: eine neue Stufe und klarere Zusammenlegung

      Zwei Änderungen an der Maßnahmenliste:

      Die Stufe „Leitlinie&quot;. Nicht jede Anforderung ist eine harte Rechtspflicht. Neben den bestehenden Stufen gibt es jetzt Leitlinie — für das, was empfohlen und erwartet, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stufe wirkt überall: in den Kennzeichen der Pflichtzeile, in den Filtern, im Dashboard und im Formular.

      Vertretene Pflichten mit Datum. Wenn wir inhaltsgleiche Pflichten aus mehreren Regelungen zu einer Gruppe zusammenlegen, führen Sie den Stand nur an der Leitpflicht — die übrigen gelten als vertreten. Wird eine Pflicht später wieder aus der Gruppe gelöst, stand dort bisher nur, dass sie vertreten war. Jetzt steht dabei, bis wann und durch welche Fundstelle. Wer sich fragt, warum eine Pflicht auf „ausstehend&quot; steht, obwohl sie erledigt wurde, findet die Antwort damit in der Zeile selbst.

      6. Kommunalrecht: Stadt und Landkreis Helmstedt sind drin

      Das Ortsrecht von Stadt Helmstedt und Landkreis Helmstedt ist aufgenommen: zusammen 143 Satzungen und Verordnungen, dazu 41 Kartenbeilagen und Lagepläne. Beide Quellen sind seit dem 5. September im wöchentlichen Änderungslauf — sie werden also ab sofort genauso auf Änderungen überwacht wie Bundes- und Landesrecht.

      Damit liegen acht kommunale Quellen im Bestand: Bad Oeynhausen, Kreis Minden-Lübbecke, Stadt und Landkreis Helmstedt, Landkreis Märkisch-Oderland, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stadt Strausberg und Stadt Teltow. Ihr Kommunalrecht finden Sie über die Postleitzahl: Sie geben sie in der Datenbank ein, und die Anwendung sagt Ihnen im Klartext, wie viele Regelungen von Kreis und Stadt für diesen Ort vorliegen.

      Was als Nächstes kommt: Dreizehn weitere Quellen sind vermessen und geprüft — darunter München, Dortmund, Duisburg, Recklinghausen (Stadt und Kreis), der Rhein-Erft-Kreis, Kreis Wesel, Kreis Steinfurt, Kreis Kleve, Emmerich am Rhein, Elsdorf, Hünxe und Ochtrup. Sie sind noch nicht im Bestand; wir schalten sie nacheinander frei und sagen hier Bescheid, sobald die erste steht.

      7. Sechs Themenseiten zu den großen Regelwerken

      Außerhalb der Anwendung, aber für dieselbe Arbeit gedacht: Auf rechtskataster.com stehen jetzt sechs Themenseiten, die jeweils ein Regelwerk mit seinen konkreten Pflichten und Fundstellen aufbereiten — NIS2, die KI-Verordnung, EUDR, das LkSG, die Verpackungsverordnung PPWR und die Batterieverordnung. Jede Seite nennt die Pflichten mit Fundstelle, die Fristen und die Bußgeldrahmen, dazu je acht häufige Fragen. Der Einstieg ist der Themen-Hub.

      8. Unter der Haube

      Zwei Dinge, die Sie nicht sehen, aber merken:

      Die Anwendung lädt schneller. Wir haben den Programmcode in kleinere Teile zerlegt, die erst geladen werden, wenn Sie den jeweiligen Bereich öffnen. Damit das niemanden erwischt, der gerade mitten in der Arbeit ist: Nach einer Aktualisierung bleiben die alten Teile noch sieben Tage liegen, und ein Tab, der schon offen war, läuft einfach weiter. Erscheint doch einmal ein Hinweis „Neue Version verfügbar&quot;, genügt ein Neuladen.

      Vorbereitung der neuen Kommunalquellen. Für die dreizehn genannten Quellen haben wir zwei hartnäckige Probleme gelöst. Erstens gibt es alte PDFs, in denen die Schrift zwar da ist, aber jedes Textwerkzeug Buchstabensalat liest — aus „Verordnung&quot; wird „9HURUGQXQJ&quot;. Solche Dateien lassen sich jetzt rechnerisch zurückübersetzen, ohne sie durch eine Texterkennung zu schicken. Zweitens veröffentlichen viele Kommunen ihr Ortsrecht als Amtsblatt: ein PDF mit bis zu 60 Bekanntmachungen, jede mit eigener Paragraphenzählung. Solche Blätter werden jetzt in ihre Einheiten zerschnitten, jede mit eigenem Titel, Seitenbereich und eindeutiger Fundstelle — statt fünfzehnmal „§ 1&quot; auf einer Ebene.

      Änderungsverlauf

      Was wann in Betrieb ging:

      
        
          DatumNeuerung

        
        
          07.09.2026Handbuch mit 16 Kapiteln; Fragezeichen in der Kopfzeile; Funktionsübersicht um fünf Bereiche erweitert

          06.09.2026Volltextsuche über alle Gesetze; vertretene Pflichten mit Datum und Fundstelle

          05.09.2026Stufe „Leitlinie&quot; bei Pflichten; Stadt und Landkreis Helmstedt im Änderungslauf

          04.09.2026Formulare ausfüllen mit Word- und PDF-Ausgabe; Bildviewer mit Lightbox, Drehen und Druck; schnelleres Laden der Anwendung

          03.09.2026Sechs Themenseiten zu NIS2, KI-Verordnung, EUDR, LkSG, Verpackung und Batterien

          01.09.2026Gliederung großer Gesetze lädt nach; weggefallene Vorschriften verschwinden aus der Übersicht

        
      

      Fragen zu einer der Neuerungen? Das Handbuch erklärt jede davon im Detail — oder schreiben Sie uns, wir antworten werktags.</content:encoded><category>News</category><category>management-systems</category></item><item><title>LkSG &amp; CSDDD nach Omnibus I: Das Verhältnis</title><link>https://rechtskataster.com/blog/lksg-csddd-verhaeltnis/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/lksg-csddd-verhaeltnis/</guid><description>Die CSDDD kommt — aber anders als geplant: Nach Omnibus I gilt sie einheitlich ab dem 26.07.2029 und nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz. Das LkSG bleibt bis dahin in Kraft — mit faktisch ausgesetzter Berichtspflicht. Was das Verhältnis beider Regelwerke jetzt bedeutet.</description><pubDate>Thu, 03 Sep 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Wer in Deutschland Lieferketten-Sorgfaltspflichten managt, arbeitet seit 2023 mit dem LkSG — und hört gleichzeitig, die EU-CSDDD komme und ändere alles. Beides stimmt, aber anders als lange erwartet: Die Omnibus-I-Reform hat die CSDDD im März 2026 deutlich entschärft, und Deutschland hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Richtlinie 1:1 umzusetzen. Dieser Artikel sortiert das Verhältnis beider Regelwerke auf aktuellem Stand.

      Das LkSG heute: in Kraft, aber entschärft in der Praxis

      Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt in Deutschland seit dem 01.01.2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die Kernpflichten stehen in den §§ 4 bis 10 LkSG: ein Risikomanagement einrichten, eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durchführen (§ 5), Präventionsmaßnahmen ergreifen (§ 6), Abhilfemaßnahmen bei Verstößen treffen (§ 7), ein Beschwerdeverfahren einrichten (§ 8), bei mittelbaren Zulieferern nur bei substantiierter Kenntnis tätig werden (§ 9) sowie dokumentieren und berichten (§ 10).

      Die Sanktionen sind unverändert scharf: Bußgelder bis 800.000 €, bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. € weltweitem Jahresumsatz bis zu 2 % des Umsatzes (§ 24 Abs. 3 LkSG). Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu drei Jahren (§ 22 LkSG).

      Der Praxisstand hat sich jedoch spürbar verändert: Das BAFA prüft seit Herbst 2025 keine Unternehmensberichte mehr — die digitale Berichtsmaske ist seit November 2025 deaktiviert — und verhängt Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen, also bei Verstößen, die wegen Ausmaß, Tragweite oder irreversiblen Charakters besonders gravierend sind. Der Gesetzentwurf vom 03.09.2025 sieht vor, die Berichtspflicht rückwirkend zum 01.01.2023 ersatzlos zu streichen und 9 von 13 Bußgeldtatbeständen zu entfernen. Stand September 2026 steckt er noch im parlamentarischen Verfahren.

      Die Kernaussage für die Praxis: Die Kernpflichten — Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Dokumentation — gelten unverändert und werden vom BAFA weiter geprüft. Entfallen ist faktisch nur die Berichtspflicht.

      Die CSDDD nach Omnibus I: kleinerer Kreis, späterer Start

      Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) ist am 25.07.2024 in Kraft getreten. Die Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 ist am 18.03.2026 in Kraft getreten und hat Geltungsbereich, Pflichten und Haftung spürbar verändert.

      Der neue Geltungsbereich (Art. 2) erfasst nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € weltweitem Nettoumsatz. Für Drittlandunternehmen gilt: mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz in der Union. Franchise- und Lizenzmodelle sind erfasst, wenn sie über 75 Mio. € Lizenzgebühren und über 275 Mio. € Umsatz erzielen. Die Schwellen müssen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sein (Art. 2 Abs. 5).

      Der Zeitplan wurde ebenfalls verschoben: Die Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie bis zum 26.07.2028 um, angewendet wird sie einheitlich ab dem 26.07.2029 — ohne das ursprünglich geplante Stufenmodell.

      Der Pflichtenkern (Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 bis 16) bleibt anspruchsvoll: Die Sorgfaltspflicht ist in Unternehmenspolitik und Risikomanagement einzubeziehen (Art. 7; die Strategie ist mindestens alle 24 Monate zu prüfen). Die Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen erfolgt zweistufig — erst eine Scoping-Untersuchung auf Grundlage vernünftigerweise verfügbarer Informationen, dann eine eingehende Bewertung der prioritären Bereiche (Art. 8). Es folgen Priorisierung (Art. 9), Verhinderung und Minderung potenzieller beziehungsweise Abstellung tatsächlicher Auswirkungen (Art. 10 und 11), Abhilfe (Art. 12), Einbeziehung der Interessenträger (Art. 13), Meldemechanismus und Beschwerdeverfahren (Art. 14), Überwachung der Wirksamkeit (Art. 15 — nach Omnibus mindestens alle fünf Jahre statt jährlich) sowie öffentliche Kommunikation (Art. 16).

      Der KMU-Schutz wurde gestärkt: Informationsanfragen an Geschäftspartner mit weniger als 5.000 Beschäftigten sind nur zulässig, wenn die Informationen nach vernünftigem Ermessen nicht auf andere Weise erlangt werden können (Art. 8 Abs. 2a). Unterlagen über Sorgfaltspflicht-Maßnahmen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren (Art. 5 Abs. 4).

      Omnibus I hat außerdem den eigenen Klimatransitionsplan (bisheriger Art. 22) und die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung (bisheriger Art. 29) gestrichen — die Haftung richtet sich jetzt nach nationalem Recht. Gelockert wurde auch die Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Statt der Pflicht zur Beendigung genügt deren Aussetzung mit gemeinsamer Problemlösung. Der Fokus liegt auf direkten Geschäftspartnern (Tier 1); tiefere Stufen sind nur bei erkennbaren oder plausiblen Risiken einzubeziehen.

      Die Berichtspflicht nach Art. 16 sieht eine jährliche Erklärung vor, die entfällt, wenn das Unternehmen bereits CSRD-berichtspflichtig ist (Art. 16 Abs. 2). Sie greift für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2030.

      LkSG und CSDDD im Vergleich

      
        
          MerkmalLkSGCSDDD

        
        
          Rechtsform &amp; StatusDeutsches Gesetz, in Kraft seit 01.01.2023EU-Richtlinie (EU) 2024/1760, in Kraft seit 25.07.2024; Umsetzung bis 26.07.2028, Anwendung ab 26.07.2029

          Gilt fürUnternehmen ab 1.000 Beschäftigten in DeutschlandUnternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € weltweitem Nettoumsatz

          Pflichtenbausteine§§ 4–10: Risikomanagement, Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren, Dokumentation/BerichtArt. 7–16: ähnliche Bausteine, plus zweistufige Risikoanalyse und Interessenträger-Einbeziehung

          LieferkettentiefeUnmittelbare Zulieferer; mittelbare nur bei substantiierter Kenntnis (§ 9)Fokus auf direkte Geschäftspartner; tiefere Stufen bei plausiblen Risiken

          Berichtspflicht§ 10 — faktisch ausgesetzt (BAFA-Maske seit 11/2025 deaktiviert, Streichung geplant)Art. 16: jährliche Erklärung, entfällt bei CSRD-Pflicht; ab Geschäftsjahr 2030

          Zivilrechtliche HaftungKeine eigenständige Anspruchsgrundlage (§ 3 Abs. 3)EU-Haftungsregel gestrichen — nationales Recht

          SanktionenBis 800.000 € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (§ 24); BAFA verfolgt nur noch schwere VerstößeSanktionen legen die Mitgliedstaaten fest; Vollharmonisierung gilt nur für die Kernpflichten (Art. 4)

          AufsichtBAFANationale Aufsichtsbehörden — werden bei der Umsetzung benannt

        
      

      Was die deutsche 1:1-Umsetzung bedeutet

      Mit dem Reformpaket vom 02.07.2026 hat die Bundesregierung beschlossen, die CSDDD ohne nationale Verschärfungen — also 1:1 — umzusetzen. Bereits im Herbst 2026 soll der Anwendungsbereich des LkSG auf die CSDDD-Schwellen eingeschränkt werden. Dann wären nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € Umsatz direkt verpflichtet.

      Für alle darunter ändert sich an der direkten Pflichtenseite wenig bis nichts. Aber Achtung: Große Kunden geben Sorgfaltspflichten vertraglich in ihre Lieferketten weiter. Wer Zulieferer eines erfassten Unternehmens ist, bekommt die Anforderungen weiterhin über Verträge und Fragebögen zu spüren — wenn auch begrenzt durch den KMU-Schutz des Art. 8 Abs. 2a.

      Hinweis: Die EU-Kommission bereitet Leitlinien vor. Die Konsultation lief vom 12.06. bis 24.07.2026, erste Leitlinien sind für Q1 2027 angekündigt. Sie werden zum Auslegungsmaßstab für die Behörden.

      Was Sie jetzt tun sollten

      
        Betroffenheit klären: Liegt Ihr Unternehmen über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz? Wenn nein: keine direkte CSDDD-Pflicht, aber möglicherweise LkSG bis zur angekündigten Anpassung.

        LkSG-Kernpflichten sauber halten: Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Dokumentation bleiben Prüfungsgegenstand des BAFA — die faktische Aussetzung betrifft nur die Berichtspflicht.

        Auf das LkSG-Änderungsgesetz und das CSDDD-Umsetzungsgesetz achten: Beide Verfahren laufen; wer heute unter das LkSG fällt, aber unter den künftigen Schwellen liegt, sollte die Novelle beobachten.

        Lieferanten-Kaskaden ernst nehmen: Als Zulieferer erfasster Unternehmen fließen Sorgfaltsanforderungen vertraglich weiter — Dokumentation der eigenen Prozesse bleibt der beste Schutz.

        Synergien nutzen: Wer ein Managementsystem pflegt (z. B. ISO 14001, ISO 45001), hat die Bausteine für Risikoanalyse und Beschwerdewege bereits — die CSDDD setzt auf dieselbe Logik. Dasselbe Sorgfaltspflichten-Muster treibt übrigens auch die Entwaldungsverordnung — siehe unsere Themenseite zur EUDR.

      

      Häufige Fragen

      Gilt das LkSG überhaupt noch?

      Ja, unverändert für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Dokumentation bleiben Pflicht und werden vom BAFA geprüft. Faktisch ausgesetzt ist nur die Berichtspflicht nach § 10 — deren rückwirkende Streichung ist im Gesetzgebungsverfahren.

      Ab wann gilt die CSDDD für deutsche Unternehmen?

      Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 26.07.2028 umsetzen; angewendet wird sie einheitlich ab dem 26.07.2029 — und nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € weltweitem Nettoumsatz.

      Fällt das LkSG weg, sobald die CSDDD kommt?

      Nein. Das LkSG bleibt bis zur Umsetzung in Kraft. Nach dem Reformpaket vom 02.07.2026 soll sein Anwendungsbereich bereits im Herbst 2026 an die CSDDD-Schwellen angeglichen werden; die CSDDD selbst wird 1:1 umgesetzt.

      Ich bin Zulieferer unterhalb der Schwellen — betrifft mich das trotzdem?

      Indirekt ja: Erfasste Unternehmen geben Sorgfaltspflichten vertraglich an ihre Geschäftspartner weiter. Die CSDDD begrenzt das allerdings: An Geschäftspartner mit weniger als 5.000 Beschäftigten dürfen Informationen nur angefordert werden, wenn sie nicht auf andere Weise erlangt werden können (Art. 8 Abs. 2a).

      Muss ich doppelt berichten — CSDDD und CSRD?

      Nein. Die jährliche Erklärung nach Art. 16 CSDDD entfällt, wenn das Unternehmen bereits nach der CSRD berichtet (Art. 16 Abs. 2). Die Pflicht greift frühestens für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2030.

      Ist die Klimaplan-Pflicht der CSDDD endgültig vom Tisch?

      Der eigene Klimatransitionsplan (bisheriger Art. 22) wurde mit Omnibus I gestrichen. Für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen bleiben klimabezogene Angaben über den ESRS E1 dennoch relevant.

      Kompakt-Übersicht: Alle LkSG-Pflichten mit Paragraphen-Fundstellen, Bußgeld-Details und FAQ auf unserer Themenseite LkSG — und alle weiteren Regelwerke im Überblick auf der Themenseiten-Übersicht.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category></item><item><title>NIS2/BSIG: Alle Pflichten für Betroffene</title><link>https://rechtskataster.com/blog/nis2-bsig-pflichten-unternehmen/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/nis2-bsig-pflichten-unternehmen/</guid><description>NIS2 in Deutschland: Alle Pflichten aus dem novellierten BSIG mit Paragraphen-Fundstellen — Registrierung, 24h/72h-Meldungen, Geschäftsleitungshaftung, Bußgelder bis 10 Mio. €.</description><pubDate>Mon, 31 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) hat die Cybersecurity-Pflichten für deutsche Unternehmen seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist verschärft — umgesetzt als Novelle des BSI-Gesetzes (BSIG). Die gesetzliche Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. März 2026 ab; eine vom BSI kommunizierte Nachfrist endete am 31. Juli 2026. Nach Einschätzung des BSI ist ein erheblicher Teil der betroffenen Unternehmen bislang nicht registriert. Wer jetzt handelt, begrenzt sein Bußgeldrisiko — dieser Artikel listet alle Pflichten mit Paragraphen-Fundstellen.

      Zeitachse: Diese Termine sind vorbei

      
        
          DatumEreignisStatus

        
        
          6.12.2025Novelliertes BSIG tritt in Kraft (NIS2UmsuCG) — ohne Übergangsfristabgelaufen

          6.1.2026BSI-Registrierungsportal wird freigeschaltetabgelaufen

          6.3.2026Registrierungsfrist nach § 33 Abs. 1 BSIG (3 Monate) endetabgelaufen

          31.7.2026Vom BSI kommunizierte Nachfrist für die Registrierungabgelaufen

        
      

      Eine verspätete Registrierung kann nach § 65 BSIG mit einem Bußgeld belegt werden — sie ist aber immer noch die erste Pflicht, die erfüllt werden sollte.

      Von der Richtlinie zum Gesetz: NIS2 und das BSIG

      Die EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) verpflichtet Mitgliedstaaten zu einem hohen Cybersicherheitsniveau. Deutschland setzt sie durch das NIS2UmsuCG um, das im Wesentlichen das BSI-Gesetz novelliert. Die Pflichten für Unternehmen stehen daher direkt im BSIG. Das Gesetz unterscheidet besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Welche Einrichtung in welche Kategorie fällt, bestimmen die Anlagen 1 (Sektoren) und 2 (Größenmerkmale) zum BSIG (BGBl. 2025 I Nr. 301). Das BSI bietet auf seiner Website einen Selbstcheck zur Betroffenheit an.

      Bin ich betroffen? Die wichtigsten Sektoren

      Besonders wichtige Einrichtungen gelten unabhängig von ihrer Größe — typischerweise Energie, Trink- und Abwasser, Gesundheit, Finanzmarkt, Transport und digitale Infrastruktur. Wichtige Einrichtungen kommen aus ähnlichen Sektoren und fallen zusätzlich unter die Größenmerkmale der Anlage 2 (im Kern: ab mittelgroßen Unternehmen nach der EU-Definition). Auch Managed Service Provider (MSP) und Managed Security Service Provider (MSSP) sind gesetzlich definiert (§ 2 Nr. 25 und 26 BSIG) und in die Lieferketten-Pflichten eingebunden. Im Zweifel: Betroffenheit prüfen statt abwarten — die Fristen laufen ohne Übergangsfrist.

      
      Die Kernpflichten im Überblick (mit Fundstellen)

      Diese Tabelle ist der Kern dieses Artikels — jede Pflicht mit ihrer Fundstelle im novellierten BSIG.

      
        
          PflichtFundstelle (BSIG)Was zu tun istFrist / Kritikalität

        
        
          Risikomanagement§ 30 Abs. 1Geeignete, verhältnismäßige, wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gegen Störungen von Verfügbarkeit, Integrität, VertraulichkeitDauerpflicht

          Verhältnismäßigkeit§ 30 Abs. 1 Satz 2Bewertung anhand Risikoexposition, Größe der Einrichtung, Umsetzungskosten, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher VorfälleDauerpflicht

          Mindestmaßnahmen§ 30 Abs. 2Gefahrenübergreifender Ansatz nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Normen; mindestens u. a.: Risikoanalyse und -behandlung, Umgang mit Sicherheitsvorfällen, Notfall- und Krisenmanagement, Sicherheit der Lieferkette einschließlich Schwachstellenmanagement, Einsatz von Kryptographie und Verschlüsselung, Zugangsbeschränkung und Authentifizierung (u. a. Mehrfaktor-Authentifizierung), ProtokollierungDauerpflicht

          Erstmeldung§ 32 Abs. 1 Nr. 1Frühe Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle; Angabe, ob rechtswidrige oder böswillige Handlungen bzw. grenzüberschreitende Auswirkungen vermutet werden24 Stunden — kritisch, nachweispflichtig

          Folgemeldung§ 32 Abs. 1 Nr. 2Meldung mit Bestätigung oder Aktualisierung sowie erster Bewertung: Schweregrad, Auswirkungen, ggf. Kompromittierungsindikatoren72 Stunden — nachweispflichtig

          Abschlussmeldung§ 32Abschließende Bewertung des Vorfallsspätestens 1 Monat nach der Meldung

          Registrierung§ 33 Abs. 1Registrierung im BSI-Portal, sobald die Einrichtung erstmals oder erneut betroffen ist3 Monate — Hauptfrist bereits abgelaufen (6.3.2026)

          Änderungsmeldung§ 33 Abs. 5Änderungen der registrierten Angaben ans BSIunverzüglich, max. 2 Wochen — nachweispflichtig

          Geschäftsleitung: Umsetzung§ 38 Abs. 1Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachenDauerpflicht — nachweispflichtig

          Geschäftsleitung: Schulung§ 38 Abs. 3Regelmäßige Teilnahme an Schulungen zur IT-Sicherheit (Risiken erkennen, bewerten, beurteilen)regelmäßig — nachweispflichtig

          Audits und Nachweise§ 39 Abs. 1, § 61 Abs. 3Ergebnisse durchgeführter Audits, Prüfungen und Zertifizierungen einschließlich aufgedeckter Sicherheitsmängel ans BSI übermitteln (besonders wichtige Einrichtungen: auf Verlangen)nachweispflichtig

          Angriffserkennung (nur KRITIS)§ 31 Abs. 2Betreiber kritischer Anlagen: für die Anlage maßgebliche IT-Systeme mit Systemen zur Angriffserkennung ausstattenDauerpflicht

        
      

      
      Was gilt als „erheblicher Sicherheitsvorfall“?

      Die Definition steht in § 2 Nr. 11 BSIG: ein Sicherheitsvorfall, der schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste oder finanzielle Verluste für die Einrichtung verursacht hat oder verursachen kann — oder andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen kann. Abzugrenzen ist der Beinahevorfall (§ 2 Nr. 1 BSIG): ein Ereignis, das Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit hätte beeinträchtigen können, dessen Eintritt aber erfolgreich verhindert wurde. Meldepflichtig nach § 32 sind erhebliche Sicherheitsvorfälle — die interne Dokumentation sollte Beinahevorfälle trotzdem erfassen, weil sie Risiko-Indikatoren sind.

      Kurz gemerkt: Die 24-Stunden-Frist ist die frühe Warnung, die 72-Stunden-Frist die Bewertung, die Abschlussmeldung folgt nach einem Monat. Alle Fristen laufen ab Kenntniserlangung, nicht ab Vorfallbeginn.

      Bußgelder und persönliche Haftung

      Nach § 65 Abs. 5 ff. BSIG drohen besonders wichtigen Einrichtungen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wichtige Einrichtungen: bis 7 Millionen Euro; bei einem Gesamtumsatz von mehr als 500 Millionen Euro bis 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes (§ 65 Abs. 7 BSIG). Die verspätete Registrierung allein ist bereits bußgeldbewehrt.

      Zusätzlich zur Geldseite kann die Aufsichtsbehörde unzuverlässigen Geschäftsleitungen vorübergehend die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen (§ 61 Abs. 9 Nr. 2 BSIG). Die persönliche Verantwortung der Leitungsebene ist damit kein theoretisches Papier: § 38 BSIG verlangt Umsetzung, Überwachung und Schulung ausdrücklich von der Geschäftsleitung (Definition in § 2 Nr. 13 BSIG).

      
      Pragmatische Umsetzung: ISMS als Vehikel

      Die Pflichten aus § 30 BSIG sind im Kern ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS): Risikoanalyse, Maßnahmen, Nachweis, Verbesserung. Wer nach ISO/IEC 27001 zertifiziert ist oder sich am BSI IT-Grundschutz orientiert, deckt große Teile der NIS2-Anforderungen strukturiert ab — und hat die Nachweise gleich dokumentiert. Wichtig: Die Meldewege (24 h / 72 h) müssen vorher stehen. Wer ist Ansprechpartner, wo läuft die Meldung ins BSI-Portal, wer entscheidet über die Erstmeldung?

      Wie ein ISO-27001-basiertes ISMS die NIS2-Anforderungen im Einzelnen trägt — inklusive Zuordnung der Kernmaßnahmen aus § 30 BSIG zu den Controls der Norm — beschreibt unsere Schwesterseite IQI im Artikel „NIS-2 Richtlinie und ISO 27001 — Was deutsche Unternehmen wissen müssen&quot;; die zugehörige Beratung zur ISO/IEC 27001 bietet ebenfalls IQI. Abschließender Hinweis: Das Rechtskataster führt diese Pflichten als maschinenlesbares Pflichtenkataster mit Fundstellen — inklusive Nachweispflicht-Flags und Zuständigkeit je Pflicht.

      Häufige Fragen zu NIS2

      Bin ich von NIS2 betroffen, wenn mein Unternehmen unter 50 Mitarbeitende hat?

      Kleine Unternehmen unterhalb der Größenmerkmale der Anlage 2 BSIG sind in der Regel nicht als wichtige Einrichtung erfasst — Ausnahme: Sektoren der besonders wichtigen Einrichtungen (Anlage 1) gelten unabhängig von der Größe. Die Betroffenheit sollte per BSI-Selbstcheck geprüft werden, nicht geraten.

      Ich habe die Registrierungsfrist verpasst — was nun?

      Unverzüglich im BSI-Portal registrieren (§ 33 BSIG). Eine verspätete Registrierung kann nach § 65 BSIG bußgeldbewehrt sein, aber jede Woche Verzögerung erhöht das Risiko. Die Nachfrist des BSI endete am 31. Juli 2026.

      Was muss in der 24-Stunden-Erstmeldung stehen?

      Ob der Verdacht besteht, dass der Vorfall auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückgeht oder grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 BSIG). Eine erste Bewertung folgt in der 72-Stunden-Meldung.

      Was ist ein erheblicher Sicherheitsvorfall?

      Ein Vorfall mit schwerwiegenden Betriebsstörungen oder finanziellen Verlusten für die eigene Einrichtung oder erheblichen Schäden für Dritte (§ 2 Nr. 11 BSIG).

      Haftet die Geschäftsleitung wirklich persönlich?

      § 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung zur Umsetzung, Überwachung und regelmäßigen Schulung; die Aufsichtsbehörde kann unzuverlässigen Geschäftsleitungen die Berufsausübung vorübergehend untersagen (§ 61 Abs. 9 Nr. 2 BSIG).

      Ersetzt eine ISO-27001-Zertifizierung die NIS2-Pflichten?

      Nein, aber ein ISO/IEC-27001-ISMS deckt die Risikomanagement-Pflichten aus § 30 BSIG weitgehend ab und liefert die Nachweise. Meldewege und Registrierung müssen zusätzlich organisiert werden.

      Gelten die Pflichten auch für Dienstleister und Zulieferer?

      Managed Service Provider und MSSP sind im BSIG definiert (§ 2 Nr. 25, 26) und in die Lieferkettensicherheit (§ 30 Abs. 2) eingebunden; besonders wichtige Einrichtungen müssen die Lieferkette in ihr Risikomanagement einbeziehen.

      Welche Fristen gelten aktuell?

      Registrierungsfrist (6.3.2026) und BSI-Nachfrist (31.7.2026) sind abgelaufen. Die Meldefristen (24 h / 72 h / 1 Monat) gelten laufend ab Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls. Das BSI veröffentlicht nach § 5 Abs. 6 BSIG am 6. Dezember 2026 eine Verfahrensbeschreibung zur Schwachstellen-Meldestelle.

      
      Fazit: Die Reihenfolge für nicht registrierte Einrichtungen

      NIS2 über das BSIG ist kein Projekt mit Endtermin, sondern ein Dauerzustand mit Nachweispflichten. Für Einrichtungen, die noch nicht registriert sind, ist die Reihenfolge eindeutig:

      
        Betroffenheit prüfen (BSI-Selbstcheck, Anlagen 1 und 2 zum BSIG)

        Registrierung nachholen (§ 33 BSIG)

        Meldebereitschaft für 24 und 72 Stunden aufbauen (§ 32 BSIG)

        Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 30 BSIG dokumentieren

        Geschäftsleitung schulen und einbinden (§ 38 BSIG)

      

      Das Rechtskataster hält alle hier zitierten Pflichten als strukturiertes, tagesaktuelles Pflichtenkataster mit Fundstellen bereit — inklusive Nachweispflicht-Flags und Zuständigkeit je Pflicht. Unverbindlich testen: rechtskataster.com.

      Kompakt-Übersicht: Alle Pflichten mit Paragraphen-Fundstellen, Bußgeld-Szenarien und FAQ auch auf unserer Themenseite NIS2 in Deutschland.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category><category>management-systems</category></item><item><title>Das große August-Update: Gesetzesmonitor</title><link>https://rechtskataster.com/blog/gesetzesmonitor-august-update-2026/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/gesetzesmonitor-august-update-2026/</guid><description>Das bisher umfangreichste Update von Rechtskataster.com: Der neue Gesetzesmonitor macht aus dem monatlichen Newsletter ein bearbeitbares Arbeitswerkzeug — mit Status, Maßnahmen, eigenen Spalten und Excel-Export direkt in der App. Dazu kommen ein frei wählbarer Versandzeitpunkt, eigene Tags jetzt auch an Stoffen und Pflichten, aufgeteilte Pflichten für mehrere Verantwortliche und eine deutlich schlankere Newsletter-Mail.</description><pubDate>Tue, 25 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Das bisher umfangreichste Update von Rechtskataster.com: Der neue Gesetzesmonitor macht aus dem monatlichen Newsletter ein bearbeitbares Arbeitswerkzeug — mit Status, Maßnahmen, eigenen Spalten und Excel-Export direkt in der App. Dazu kommen ein frei wählbarer Versandzeitpunkt, eigene Tags jetzt auch an Stoffen und Pflichten, aufgeteilte Pflichten für mehrere Verantwortliche und eine deutlich schlankere Newsletter-Mail.

      Sechs Neuerungen auf einen Schlag: Das heutige Release ist das umfangreichste Update von Rechtskataster.com seit dem Start der Plattform. Im Mittelpunkt steht ein komplett neuer Reiter in der App — der Gesetzesmonitor, der aus dem monatlichen Newsletter ein bearbeitbares Arbeitswerkzeug macht. Drumherum haben wir den Versandzeitpunkt freigegeben, die eigenen Tags auf Stoffe und Pflichten ausgedehnt und Pflichten teilbar gemacht. Alle Neuerungen sind ab sofort live — und für Bestandskunden ändert sich nichts, solange sie nichts umstellen wollen.

      Das Update auf einen Blick

      
        
          NeuKurz gesagt

        
        
          Newsletter-Mail: die 5 wichtigsten ÄnderungenDie Mail zeigt höchstens fünf Änderungen als ausführliche Karten — der Rest steht als Zähler mit Link in die App.

          GesetzesmonitorNeuer Reiter in der App: jede Newsletter-Ausgabe als Liste — mit Status, Maßnahme, eigenen Spalten und Excel-Export.

          Vorschau auf die nächste AusgabeSchon heute sehen und bearbeiten, was die nächste Ausgabe bringen wird.

          Abholzeitpunkt frei wählbarStandard (1. Mittwoch im Monat, 09:00 Uhr) oder eigener Zeitplan — von täglich bis alle 100 Jahre.

          Eigene Tags an Stoffen und PflichtenZuweisen, filtern, exportieren — das Dashboard zählt mit.

          Pflicht aufteilenEine Pflicht, mehrere Empfänger — jeder Teil mit eigenem Status, Turnus, Zuweisung und Nachweisen.

        
      

      Die Newsletter-Mail: fünf Karten statt Endlos-Scrollen

      Bisher stellte die Newsletter-Mail bis zu acht Änderungen komplett dar — und darüber hinaus alle als „relevant&quot; bewerteten Karten plus eine Resttabelle. Bei 40 oder 50 Änderungen in einem Monat wurde die Mail damit endlos. Jetzt ist die Mail die Vorschau: Sie zeigt höchstens fünf Karten, sortiert nach Relevanz — relevant vor Relevanz prüfen vor Info vor unbewertet vor nicht relevant. Jede Karte enthält wie bisher Art der Änderung, Kürzel und Titel als Link, den Inhalt, unsere Empfehlung, Termine, Rechtsgebiete und Ihre eigenen Tags.

      Darunter steht künftig ein einziger Satz statt der Resttabelle: „Weitere 3 Änderungen (davon 1 als relevant eingestuft) finden Sie im Excel-Anhang und in der App.&quot; — mit dem Link „Alle Änderungen in der App öffnen&quot;, der direkt in den Gesetzesmonitor führt. Unverändert bleibt: Der Excel-Anhang enthält weiterhin alle Änderungen der Ausgabe.

      
        
          
          
        
        Die neue Newsletter-Mail: fünf Karten nach Relevanz, darunter der Zähler mit Link in die App.
      

      Der Gesetzesmonitor — der Newsletter zum Bearbeiten

      Der größte Neubau: ein eigener Reiter „Gesetzesmonitor&quot; in der Hauptnavigation, zwischen „Änderungen&quot; und „Pflichten&quot;. Er zeigt jede versendete Newsletter-Ausgabe als Liste in der App — mit einem Bearbeitungsstand je Änderung. Bisher erreichten unsere Bewertungen Sie per Mail und Excel, und der Status musste im Excel gepflegt werden. Jetzt wird er in der App gepflegt — und das Excel entsteht von dort.

      Jede Ausgabe als Liste — mit Status-Zählern und Filtern

      Oben wählen Sie die Ausgabe: die Vorschau, jede einzelne Ausgabe mit Datum und Zeitraum oder „Alle Ausgaben&quot;. Darunter zählen anklickbare Chips den Stand: Offen · In Bearbeitung · Erledigt · Für uns nicht relevant. Dazu Suche und Filter nach Relevanz, Art, Rechtsgebiet, eigenem Tag und Zuständigkeit. Jede Zeile zeigt Art, Relevanz, Kürzel, Datum, Zuständigkeit und Tags — und rechts die Status-Auswahl. Erledigte Zeilen zeigen, wer wann erledigt hat.

      
        
          
          
        
        Der Gesetzesmonitor mit der Ausgabe vom 05.08.2026: Status-Zähler, Filter und die Status-Auswahl je Zeile.
      

      Zeile bearbeiten: Maßnahme und eigene Spalten direkt in der App

      Aufgeklappt zeigt eine Zeile den Inhalt der Änderung mit Paragraf, unsere Empfehlung, die Termine und den Link „Synopse öffnen&quot; zur Gegenüberstellung alt/neu. Darunter pflegen Sie die Maßnahme als Freitext (bis 4.000 Zeichen) und Ihre Zusatzspalten — genau die eigenen Spalten wie Standort oder Kostenstelle, die Sie unter Einstellungen → Newsletter angelegt haben. Jede Änderung wird mit „zuletzt geändert … von …&quot; dokumentiert. Wichtig: Der Stand hängt an der Änderung, nicht an der Ausgabe — wer eine Zeile auf „Erledigt&quot; setzt, sieht das in jeder Ansicht und in jedem späteren Excel-Export.

      
        
          
          
        
        Die aufgeklappte Zeile: Inhalt, Empfehlung, Termine, Synopse-Link, Maßnahme und die eigenen Zusatzspalten.
      

      Excel dieser Ausgabe

      Der Knopf „Excel dieser Ausgabe&quot; erzeugt den bekannten Status-Report — jetzt mit dem in der App gepflegten Stand: Spalte „Maßnahmen&quot;, „erledigt Kürzel&quot; und „erledigt Datum&quot;, dazu Ihre Zusatzspalten. Wie dieser Report aufgebaut ist und warum seine Struktur auditfest ist, zeigt unser Beitrag zur Rechtskataster-Vorlage mit dem Statusreport als Excel-Muster.

      Vorschau: was die nächste Ausgabe bringt

      Der erste Eintrag der Auswahl — „Vorschau: seit der letzten Ausgabe neu freigegeben&quot; — zeigt die Änderungen, die seit dem letzten Versand freigegeben wurden: genau das, was die nächste Ausgabe bringen wird. Jede Zeile trägt das Badge „noch nicht versendet&quot;, und Status, Maßnahme und Zusatzspalten lassen sich schon jetzt pflegen — der Stand bleibt an der Änderung hängen und ist nach dem Versand in der entstandenen Ausgabe sichtbar. Gibt es nichts Neues, sagt Ihnen der Monitor das auch: „Ihr Kataster ist auf Stand.&quot;

      
        
          
          
        
        Die Vorschau: zwei freigegebene Änderungen, noch nicht versendet — aber schon bearbeitbar.
      

      Wer sieht was

      Admins sehen alle Zeilen, pflegen Status, Maßnahmen und Zusatzspalten und exportieren das vollständige Excel. Nutzerinnen und Nutzer sehen im Gesetzesmonitor die Zeilen zu den Regelungen, die ihnen zugewiesen sind — analog zur Teilsicht in der Mail — und pflegen genau diese Zeilen; ihr Excel-Export enthält entsprechend nur ihre Zeilen. Voraussetzung für den Gesetzesmonitor ist das Modul „Kataster&quot; (Basis).

      Abholzeitpunkt frei wählbar: vom Monatsrhythmus bis „alle 100 Jahre&quot;

      Bisher gab es einen festen Termin: 1. Mittwoch im Monat, 09:00 Uhr, gestreckt über den Turnus. Unter Einstellungen → Newsletter legen Admins jetzt selbst fest, wann die Organisation die freigegebenen Änderungen abholt — Newsletter-Mail und Gesetzesmonitor-Ausgabe entstehen zeitgleich. Zur Wahl stehen:

      
        Standard — 1. Mittwoch im Monat, 09:00 Uhr. Wie bisher; der Turnus (monatlich bis jährlich) streckt den Abstand. Für alle Bestandskunden gilt das automatisch weiter.

        Eigener Zeitplan. „Ab [Datum] um [volle Stunde] Uhr, alle [N] Tage / Wochen / Monate / Jahre&quot; — von täglich bis alle 100 Jahre. Beispiel: „ab 09.09.2026 um 14:00 Uhr, alle 2 Wochen&quot;.

      

      Unter der Auswahl steht immer der nächste Termin im Klartext: „Nächste Ausgabe nach dem gespeicherten Zeitplan: 09.09.2026, 14:00 Uhr&quot; — berechnet nach dem Speichern, sodass Sie sehen, was der Plan bewirkt. Gut zu wissen: Die Termine liegen auf einem festen Raster ab dem Startdatum; ein Startdatum in der Vergangenheit löst keinen Sofortversand aus. Der Versand wird jede volle Stunde geprüft, ein verpasster Termin wird genau einmal nachgeholt, und Sonder- oder Probeversände verschieben den Zeitplan nicht. Bei allen Takten außer dem Standard-Monatsrhythmus nennt der Betreff die Zeitspanne, und die Fußzeile des Excel-Reports zeigt den Zeitplan im Klartext.

      
        
          
          
        
        Eigener Zeitplan: Datum, Uhrzeit und Takt frei wählbar — darunter die nächste Ausgabe nach dem gespeicherten Plan.
      

      Eigene Tags — jetzt auch an Stoffen und Pflichten

      Die eigenen Tags („Meine Tags&quot; — etwa Standort Süd, Werk Nord, Lager 3) gab es bisher nur an Gesetzen. Jetzt hängen sie mit demselben Tag-Vorrat und denselben Farben auch an Stoffen und Pflichten: Ein Tag wird einmal angelegt und überall verwendet.

      
        Setzen: Kataster → Stoffe: Zeile aufklappen → Block „Meine Tags&quot; → „+ Tag&quot;. Pflichten: Pflicht aufklappen → Block „Meine Tags&quot;. Chips erscheinen direkt in der Zeile.

        Filtern: Stoffe haben eine Tag-Auswahl neben der Überschrift, Pflichten den Filter „Alle eigenen Tags&quot; im Filter-Panel — kombinierbar mit Gesetz, Kritikalität, Fristen und Zuweisung — und der Gesetzesmonitor filtert ebenfalls nach Tags.

        Exportieren: Die Maßnahmenliste (Pflichten → Export) hat die neue optionale Spalte „Meine Tags&quot; und den neuen Filter „Eigener Tag&quot; — in Excel, CSV und PDF. Im Kataster-Export trägt das Stoff-Blatt die Spalte „Meine Tags&quot;.

        Dashboard: Die Kachel „Eigene Tags&quot; zählt jetzt Gesetze, Stoffe und Pflichten je Tag — mit Aufschlüsselung beim Überfahren.

      

      Anlegen, umbenennen und löschen dürfen Admins; Nutzer sehen die Chips und filtern danach. Wird ein Tag gelöscht, verschwindet er aus allen Zuordnungen — und jede Änderung steht in der Historie.

      
        
          
          
        
        Kataster → Stoffe: Tag-Filter neben der Überschrift, Chips in der Zeile, Tag-Editor im Detail.
      

      Pflicht aufteilen — eine Pflicht, mehrere Verantwortliche

      Ein klassischer Fall aus der Praxis: Die AwSV verlangt je Anlage eine Prüfung — dieselbe Pflicht, aber mehrere Verantwortliche (Halle 1, Halle 2, …). Bisher konnte eine Pflicht nur einer Person zugewiesen werden. Jetzt teilen Admins eine Pflicht in bis zu 20 Teile: Pflichten → Pflicht aufklappen → Block „Aufteilen&quot;. Jeder Teil bekommt eine Bezeichnung (z. B. „Halle 1&quot;) und kann direkt einer Person aus dem Pflichten-Verteiler zugewiesen werden.

      Das Ergebnis: Die Teile erscheinen direkt hinter dem Original mit Scheren-Badge und Bezeichnung („✂ Halle 2&quot;); das Original wird „Teil 1&quot;. Jeder Teil ist eine eigene Zeile mit eigenem Status, Turnus, eigener Zuweisung, eigenen Nachweisen, Maßnahme und Notiz — und bleibt erkennbar dieselbe Pflicht. Neue Teile erben Fundstelle, Regelung, Turnus und Tags; Maßnahme, Notiz, Nachweise und Erledigungen bleiben beim Original — das ist schon geleistete Arbeit. Zugewiesene Personen bekommen je Teil die bekannte Zuweisungs-Mail, und in Erinnerungsmails, Maßnahmenliste und Historie heißt ein Teil „Titel — Halle 2&quot;. Zusammenführen geht jederzeit: Der Papierkorb am Teil heißt „Teil entfernen (zusammenführen)&quot;.

      
        
          
          
        
        Der Dialog „Weiteren Teil hinzufügen&quot;: Bezeichnung und Zuweisung je Teil, bis zu 20 Teile.
      

      Kleinere sichtbare Anpassungen

      
        Newsletter-Betreff und Anschreiben nennen bei allen Takten außer dem Standard-Monatsrhythmus die Zeitspanne, z. B. „05.08.2026 – 02.09.2026&quot;.

        Excel-Status-Report: Fußzeile mit dem Zeitplan im Klartext; die Spalten „Maßnahmen&quot;, „erledigt Kürzel/Datum&quot; und die Zusatzspalten werden aus dem Gesetzesmonitor gefüllt.

        Mail-Link: „Alle Änderungen in der App öffnen&quot; führt direkt in den Gesetzesmonitor.

        Historie → Newsletter-Archiv: Der Hinweis bei leerem Archiv verweist jetzt auf den frei einstellbaren Abholzeitpunkt.

        Erinnerungsmails und Exporte nennen bei aufgeteilten Pflichten die Teilbezeichnung.

      

      Was sich für Bestandskunden nicht ändert

      
        Der Standard-Abholzeitpunkt bleibt der 1. Mittwoch im Monat, 09:00 Uhr, im eingestellten Turnus — der nächste reguläre Versand ist Mittwoch, der 02.09.2026, 09:00 Uhr.

        Der Excel-Anhang enthält weiterhin alle Änderungen; die Nutzer-Teilsicht in der Mail und die „Keine Änderungen&quot;-Statusmail an Admins bleiben.

        Alle bisherigen Funktionen an Gesetzen, Pflichten und Stoffen bleiben unverändert; bestehende Einträge verhalten sich wie vorher — keine Datenmigration, keine Umstellung.

      

      Alle Neuerungen sind ab sofort live — in der App unter rechtskataster.com/app. Sie nutzen Rechtskataster.com noch nicht? Die Funktionsübersicht zeigt den gesamten Umfang, die Pakete beginnen beim kostenlosen Gesetzes-Browser.

      Häufige Fragen

      Muss ich als Bestandskunde etwas umstellen?

      Nein. Alle Neuerungen sind ab sofort verfügbar, aber nichts erfordert eine Umstellung: Der Standard-Versand läuft wie bisher am 1. Mittwoch im Monat um 09:00 Uhr, der Excel-Anhang enthält weiterhin alle Änderungen, und bestehende Einstellungen und Einträge bleiben unverändert.

      Was ist der Gesetzesmonitor?

      Ein neuer Reiter in der App, der jede versendete Newsletter-Ausgabe als bearbeitbare Liste zeigt: mit Status (Offen, In Bearbeitung, Erledigt, Für uns nicht relevant), Maßnahmen-Freitext, Ihren eigenen Zusatzspalten und Excel-Export je Ausgabe. Der Bearbeitungsstand wird in der App gepflegt und von dort ins Excel übernommen — nicht mehr umgekehrt.

      Wie stelle ich einen eigenen Newsletter-Zeitplan ein?

      Als Admin unter Einstellungen → Newsletter: Dort wählen Sie statt des Standards (1. Mittwoch im Monat, 09:00 Uhr) den „Eigenen Zeitplan&quot; und legen Startdatum, Uhrzeit (volle Stunde) und Takt fest — von täglich bis alle 100 Jahre. Unter der Auswahl sehen Sie nach dem Speichern sofort die nächste Ausgabe.

      Was bringt das Aufteilen einer Pflicht?

      Damit lässt sich dieselbe Pflicht mehreren Verantwortlichen zuweisen — etwa eine Prüfung je Standort oder Halle. Jeder Teil hat einen eigenen Status, Turnus, eigene Zuweisung, Nachweise, Maßnahme und Notiz, bleibt aber erkennbar dieselbe Pflicht. Bis zu 20 Teile pro Pflicht; das Zusammenführen ist jederzeit möglich.

      Wo kann ich eigene Tags jetzt überall nutzen?

      An Gesetzen (wie bisher), neu an Stoffen und Pflichten — mit demselben Tag-Vorrat und denselben Farben. Filtern können Sie danach in den Stoffen, den Pflichten und im Gesetzesmonitor; die Maßnahmenliste exportiert sie als Spalte „Meine Tags&quot; (Excel, CSV, PDF), und die Dashboard-Kachel zählt Gesetze, Stoffe und Pflichten je Tag.

      Wer darf Tags und Pflichten bearbeiten?

      Tags anlegen, umbenennen, löschen und Pflichten aufteilen dürfen Admins. Nutzerinnen und Nutzer sehen die Tags und filtern danach; im Gesetzesmonitor sehen und bearbeiten sie die Zeilen zu den Regelungen, die ihnen zugewiesen sind.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>News</category><category>legal</category><category>management-systems</category></item><item><title>Gesetze kostenlos recherchieren</title><link>https://rechtskataster.com/blog/gesetze-kostenlos-recherchieren/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/gesetze-kostenlos-recherchieren/</guid><description>Gesetze, Verordnungen und behördliche Regelungen kostenlos recherchieren — für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und ausdrücklich für Universitäten, Hochschulen und Schulen. Was der kostenlose Gesetzes-Browser kann, welche Pakete darauf aufbauen und warum die kommunalen Wappen im Bestand rechtlich sauber sind.</description><pubDate>Wed, 19 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Recht gehört allen. Gesetze, Verordnungen und behördliche Regelungen sind keine Ware, sondern die öffentliche Infrastruktur einer Demokratie — und genau so behandeln wir sie. Die Recherche auf Rechtskataster.com ist kostenlos: für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und ausdrücklich für Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Hochschulen und Schulen. Dieser Beitrag erklärt ehrlich, was kostenlos ist und was nicht, wie Sie die Plattform Schritt für Schritt nutzen — und er legt offen, warum die kommunalen Wappen in unserem Bestand rechtlich sauber sind.

      Was ist Rechtskataster.com?

      Rechtskataster.com bündelt das einschlägige Regelwerk aus EU, Bund, allen 16 Bundesländern, DGUV und BAuA an einer Stelle — derzeit über 86.000 Regelungen aus 35 Quellen, zerlegt in rund 5,7 Millionen einzeln adressierbare Gliederungsknoten. Jede Vorschrift liegt paragraphengenau vor, bis auf Satz-, Nummern- und Buchstabenebene, und wird wöchentlich mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Statt Bundesgesetzblatt, EU-Amtsblatt und die Verkündungsorgane von sechzehn Bundesländern einzeln zu verfolgen, recherchieren Sie an einer Stelle — mit der verbindlichen Fundstelle zu jeder Regelung.

      
        
          InhaltBeschreibungBeispiel

        
        
          Gesetze und VerordnungenEU-Verordnungen, Bundes- und Landesrecht in aktueller FassungBetriebssicherheitsverordnung, Landesbauordnungen, KI-Verordnung (EU) 2024/1689

          Kommunales OrtsrechtSatzungen von Kommunen, Kreisen und Zweckverbänden — aufbereitet wie BundesrechtHauptsatzungen, Abfall- und Entwässerungssatzungen

          Verwaltungsvorschriften und RegelwerkeBehördliche Regelungen und die Regelwerke, auf die Gesetze verweisenDGUV-Regeln, BAuA-Veröffentlichungen, TRGS-Fundstellen

          Abgeleitete PflichtenAus den Normen abgeleitete Anforderungen — mit Adressat und FundstellePflichten für Arbeitgeber, Betreiber, Händler

        
      

      Durchsucht wird alles über eine fehlertolerante Volltextsuche; die Funktionsübersicht zeigt den gesamten Umfang der Plattform.

      Für wen ist Rechtskataster.com kostenlos?

      Der Grundsatz ist einfach: Wer sich über geltendes Recht informieren will, zahlt nichts. Der Gesetzes-Browser — unsere Recherche-Oberfläche über den gesamten Bestand — ist für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos. Eine kostenlose Registrierung genügt; Zahlungsdaten verlangen wir dafür nicht. Kostenpflichtig sind ausschließlich die Werkzeuge, die auf der Recherche aufbauen: das eigene Rechtskataster, die Relevanzprüfung und das Pflichtenmanagement. Die Information selbst bleibt frei.

      Bürgerinnen und Bürger

      Für Privatpersonen ist die Recherche vollständig kostenlos. Welche Regeln gelten für die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach? Welche Pflichten hat ein Hundehalter? Was steht in der Satzung Ihrer Kommune zu Abfall, Bauen oder Lärmschutz? Sie erhalten die Antwort mit Gesetz, Paragraf und Fundstelle — verlässlich und ohne Kosten.

      Unternehmen

      Auch Unternehmen recherchieren kostenlos: die Suche im Gesamtbestand, die paragraphengenaue Ansicht, die Fundstellen. Gerade kleine und mittlere Betriebe stehen unter wachsendem Vorschriften-Druck — vom Arbeitsschutz über die DSGVO bis zu branchenspezifischem Recht. Wer darüber hinaus die Pflege und Bewertung seines Katasters professionalisieren will, findet in unseren Paketen aufbauende Angebote ab 99 € netto im Jahr. Die Recherche bleibt davon unberührt: Sie ist und bleibt kostenlos.

      Universitäten, Hochschulen und Schulen

      Besonders am Herzen liegt uns die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen. Unis, Hochschulen und Schulen nutzen Rechtskataster.com ausdrücklich kostenlos — in Lehre, Forschung und staatsbürgerlicher Bildung. Studierende der Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften arbeiten mit denselben paragraphengenauen Fundstellen wie die Praxis. Lehrkräfte setzen die Plattform im Unterricht ein, um den Aufbau von Rechtsnormen und den Umgang mit Fundstellen praxisnah zu vermitteln. Ohne Lizenzgebühren, ohne Einschränkungen, ohne bürokratische Hürden: Wer das Recht versteht, kann es mitgestalten — und dabei wollen wir helfen.

      
        
          ZielgruppeNutzungKosten

        
        
          Bürgerinnen und BürgerRecherche in Gesetzen, Verordnungen und OrtsrechtKostenlos

          Unternehmen — RechercheSuche, paragraphengenaue Ansicht, FundstellenKostenlos

          Unternehmen — Kataster und PflichtenEigenes Rechtskataster, Relevanzprüfung, PflichtenmanagementKostenpflichtig (Pakete ab 99 €/Jahr)

          Unis, Hochschulen, SchulenLehre, Forschung, staatsbürgerliche BildungKostenlos

        
      

      Transparenz: Warum wir kommunale Wappen nutzen dürfen

      Wer im Bestand stöbert, sieht an vielen Stellen die Wappen von Kommunen, Landkreisen und Bundesländern. Das kann auf den ersten Blick fragen lassen: Dürfen die das? Ja — und wir legen hier offen, warum. Transparenz ist für uns kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis.

      § 5 Abs. 2 UrhG: Amtliche Werke sind Gemeingut

      Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 5 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes: Amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Kommunale Wappen sind solche amtlichen Werke — sie werden von den Kommunen als Hoheitszeichen geführt und in amtlichen Veröffentlichungen, etwa Hauptsatzungen und Bekanntmachungen, der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Damit sind sie Gemeingut: Ihre Verwendung erfordert keine urheberrechtliche Lizenz.

      Diese Regelung hat einen guten Grund. Amtliche Werke sollen die Bürgerinnen und Bürger über das Handeln des Staates informieren. Wären sie urheberrechtlich geschützt, könnte der Staat die Verbreitung seiner eigenen Informationen kontrollieren und unterbinden — mit dem Grundsatz der Informationsfreiheit kaum vereinbar. Deshalb hat der Gesetzgeber amtliche Werke ausdrücklich vom Urheberrechtsschutz ausgenommen.

      Die Grenze: § 124 Abs. 1 OWiG

      Gemeinfreiheit bedeutet nicht Freibrief. § 124 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten stellt unter Bußgeld, wer unbefugt Hoheitszeichen eines Landes oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts benutzt. Der entscheidende Begriff ist „unbefugt&quot; — und er zielt auf den Fall, dass der Eindruck einer amtlichen Stelle oder einer behördlichen Empfehlung entsteht.

      Genau diese Grenze beachten wir strikt. Rechtskataster.com ist ein privates Informationsangebot der IQI GmbH und keine Behörde. Die Wappen kennzeichnen ausschließlich die Zugehörigkeit einer Regelung zu einer Gebietskörperschaft: Sie sehen auf einen Blick, ob eine Satzung zu einer Kommune, einem Kreis oder einem Land gehört. Das ist Orientierung, kein Amtsanmaßung — und es ist derselbe Grundsatz, mit dem wir auch bei der Aufnahme von Regelwerken arbeiten: Was wir aufnehmen, muss amtlich veröffentlicht und frei zugänglich sein, und private Regelwerke mit Nutzungsvorbehalt kopieren wir bewusst nicht (Details dazu im Beitrag zu den ersten Kommunen im Bestand).

      Informativ, nicht kommerziell

      Unsere Nutzung der Wappen ist informativ und nur indirekt kommerziell: Kein Wappen wird für Werbung eingesetzt, keines erweckt den Anschein einer behördlichen Empfehlung. Sie dienen allein dem Informationsauftrag der Plattform — und dieser Artikel dokumentiert das öffentlich. Sollte eine Gebietskörperschaft die Darstellung ihres Wappens in unserem Bestand nicht wünschen, genügt ein kurzer Hinweis an uns; wir entfernen die Darstellung dann umgehend.

      Wie Sie Rechtskataster.com nutzen: sechs Schritte

      Die Nutzung ist bewusst einfach gehalten. In sechs Schritten gelangen Sie von einer konkreten Frage zur verlässlichen Antwort mit Fundstelle. Ehrlichkeit gehört dazu: Die Schritte 1 bis 4 sind mit dem kostenlosen Gesetzes-Browser nutzbar — eine kostenlose Registrierung genügt. Die Schritte 5 und 6 setzen eines der kostenpflichtigen Pakete voraus; wir kennzeichnen das an jedem Schritt.

      
        Gesetz suchen (kostenlos)

        Geben Sie einen Begriff, ein Thema oder eine Normbezeichnung in die Suche ein. Die fehlertolerante Volltextsuche durchsucht Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften parallel — EU, Bund, alle 16 Bundesländer, DGUV und BAuA.

        Fundstelle prüfen (kostenlos)

        Jedes Ergebnis zeigt die exakte Fundstelle: Gesetz, Paragraf, Absatz, gegebenenfalls Satz und Nummer. Sie wissen sofort, ob die Regelung für Ihren Fall einschlägig ist — und können sie zitierfähig weitergeben.

        Ergebnisse einordnen (kostenlos)

        Rechtsgebiete und Tags ordnen die Treffer thematisch. So grenzen Sie schnell ein, was zu Ihrer Frage gehört — ohne Fehlinterpretationen durch verstreute Quellen.

        Im Volltext lesen (kostenlos)

        Jede Vorschrift liegt paragraphengenau vor, bis auf Satz-, Nummern- und Buchstabenebene — wöchentlich mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Sie lesen den echten Text, nicht eine Zusammenfassung ohne Gewähr.

        Kataster führen und exportieren (kostenpflichtig)

        Organisationen übernehmen die für sie relevanten Regelungen in ein eigenes Rechtskataster: thematisch geordnet, mit eigenen Tags, neue und geänderte Regelungen automatisch im Bestand. Das ist die Grundlage für das Compliance-Management — etwa für Audits nach ISO 14001, 45001 oder 50001.

        Änderungen bewerten lassen (kostenpflichtig)

        Im betreuten Kataster wird jede erkannte Änderung zusätzlich auf ihre Relevanz geprüft und als Ampel ausgewiesen; im Pflichtenmodul kommen Verantwortliche, Fristen und Praktikerempfehlungen dazu. Wie wir dabei Fakten deterministisch und Sprache KI-gestützt trennen, beschreibt der Beitrag „Wieviel KI verträgt ein Rechtskataster?&quot;.

      

      Die Pakete im Überblick

      
        
          PaketUmfangPreis (netto, je Lizenz/Jahr)

        
        
          Gesetzes-BrowserRecherche und Suche im vollständigen Regelwerk, paragraphengenauKostenlos

          Kataster eigenverwaltetEigenes Kataster, Änderungen automatisch, Stoffmanager99 €

          Betreutes KatasterZusätzlich Relevanzprüfung aller Änderungen mit Ampel1.289 €

          PflichtenZusätzlich Pflichtenmanagement mit Verantwortlichen, Fristen und Praktikerempfehlungen2.288 €

        
      

      Alle Details und Einrichtungsoptionen stehen in der Preisübersicht — dort starten Sie auch die kostenlose Registrierung für den Gesetzes-Browser.

      Fazit: Recht verständlich — für alle

      Rechtskataster.com macht geltendes Recht zugänglich: kostenlos in der Recherche, wöchentlich aktuell, mit verbindlicher Fundstelle. Bürgerinnen und Bürger finden verlässliche Antworten, Unternehmen eine solide Grundlage für ihre Compliance-Arbeit, Bildungseinrichtungen ein Werkzeug für Lehre und Forschung — ausdrücklich kostenlos. Und weil Vertrauen Transparenz braucht, legen wir auch die Rechtsgrundlage offen, auf der die kommunalen Wappen in unserem Bestand stehen: § 5 Abs. 2 UrhG, informativ genutzt, ohne amtlichen Anschein.

      Häufige Fragen

      Ist Rechtskataster.com wirklich kostenlos?

      Ja — der Gesetzes-Browser ist für alle kostenlos: die Suche im vollständigen Regelwerk aus EU, Bund, allen 16 Bundesländern, DGUV und BAuA, die paragraphengenaue Ansicht und die Fundstellen. Eine kostenlose Registrierung genügt. Kostenpflichtig sind nur die darauf aufbauenden Compliance-Werkzeuge: eigenes Kataster, Relevanzprüfung und Pflichtenmanagement.

      Dürfen Unis und Schulen die Plattform in der Lehre nutzen?

      Ja, ausdrücklich. Universitäten, Hochschulen und Schulen nutzen Rechtskataster.com kostenlos in Lehre, Forschung und staatsbürgerlicher Bildung — ohne Lizenzgebühren und ohne Einschränkungen. Wir wollen, dass Studierende und Schülerinnen und Schüler mit verlässlichen Rechtsquellen arbeiten.

      Warum zeigt die Seite kommunale Wappen?

      Die Wappen kennzeichnen die Zugehörigkeit einer Regelung zu einer Gebietskörperschaft — Sie erkennen sofort, ob eine Satzung zu einer Kommune, einem Kreis oder einem Land gehört. Kommunale Wappen sind nach § 5 Abs. 2 UrhG als amtliche Werke gemeinfrei; wir nutzen sie ausschließlich informativ.

      Ist die Nutzung der Wappen legal?

      Ja. Grundlage ist § 5 Abs. 2 UrhG: Amtliche Werke, die im amtlichen Interesse veröffentlicht wurden, genießen keinen Urheberrechtsschutz. Zugleich beachten wir die Grenze des § 124 OWiG — wir erwecken keinen amtlichen Anschein, sondern kennzeichnen nur die Zugehörigkeit von Regelungen. Und wünscht eine Gebietskörperschaft die Darstellung nicht, entfernen wir sie auf Hinweis umgehend.

      Wie aktuell sind die Daten?

      Der gesamte Bestand wird wöchentlich mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Änderungen werden deterministisch erkannt, fachlich bewertet und — in den Kataster-Paketen — als Ampel ausgewiesen.

      Was kostet das Rechtskataster für Unternehmen?

      Die Recherche bleibt kostenlos. Das eigene Kataster beginnt bei 99 € netto je Lizenz und Jahr, das betreute Kataster mit Relevanzprüfung bei 1.289 €, das Pflichtenmodul bei 2.288 € — alle Konditionen in der Preisübersicht.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category></item><item><title>EUDR: Pflichten, Fristen &amp; Checkliste</title><link>https://rechtskataster.com/blog/eudr-entwaldungsverordnung-pflichten-checkliste/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/eudr-entwaldungsverordnung-pflichten-checkliste/</guid><description>Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen ab dem 30.12.2026 dazu, bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in der EU in Verkehr zu bringen, wenn sie entwaldungsfrei sind. Wer betroffen ist, welche Pflichten gelten und wie Sie sich in sechs Schritten vorbereiten — mit allen Fundstellen.</description><pubDate>Sat, 15 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen ab dem 30.12.2026 (große und mittlere Unternehmen) bzw. ab dem 30.06.2027 (Kleinst- und Kleinunternehmen) dazu, bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in der EU in Verkehr zu bringen, wenn sie entwaldungsfrei sind. Dafür müssen Sie eine Sorgfaltspflicht mit Geolokalisierung der Produktionsflächen nachweisen.

      Hintergrund: Warum diese Verordnung?

      Die Europäische Union will mit der Verordnung (EU) 2023/1115 (CELEX 32023R1115) die weltweite Entwaldung und Waldschädigung stoppen. Der globale Rohstoffhandel — allen voran mit Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk — gilt als einer der größten Treiber der Waldzerstörung. Die EUDR ersetzt die bisherige EU-Holzverordnung (EUTR) und geht deutlich weiter: Sie erfasst mehr Rohstoffe, verlangt lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zur Produktionsfläche und stellt strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht.

      In Kraft ist die Verordnung seit dem 29.06.2023. Ursprünglich sollten die Pflichten bereits Ende 2024 gelten. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025 (im Amtsblatt veröffentlicht am 23.12.2025, in Kraft getreten am 26.12.2025) wurde der Anwendungsbeginn um ein Jahr verschoben und zugleich inhaltlich vereinfacht. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Sie haben Zeit, sich systematisch vorzubereiten — aber die Fristen sind nun endgültig.

      Welche Produkte sind betroffen?

      Maßgeblich ist Anhang I der EUDR. Er listet sieben Rohstoffe und die daraus hergestellten Erzeugnisse auf. Betroffen sind also nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch Produkte wie Leder, Schokolade, Möbel, Papier, Reifen oder Tofu.

      
        
          RohstoffBeispiel-ErzeugnisseHS-Code-Beispiele

        
        
          RindFleisch, Leder, Lederwaren0201, 0202

          KakaoKakaobohnen, Schokolade1801

          KaffeeKaffeebohnen, Röstkaffee0901

          PalmölSpeiseöl, Kosmetik, Biokraftstoff1511

          Gummi (Kautschuk)Naturkautschuk, Reifen4001

          SojaSojabohnen, Tofu, Futtermittel1201

          HolzSchnittholz, Möbel, Papier, Pappe4401, 4403

        
      

      Die HS-Codes sind lediglich Beispiele — verbindlich ist die vollständige Liste in Anhang I der Verordnung. Wichtig: Bücher, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse wurden mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 aus Anhang I gestrichen. Sie unterliegen damit nicht mehr der EUDR.

      Wer ist betroffen? Das Rollenmodell

      Die EUDR folgt dem First-Touch-Prinzip: Entscheidend ist, wer ein Produkt zuerst in der EU in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt. Dieses Unternehmen trägt die volle Sorgfaltspflicht. Durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 wurde das Rollenmodell präzisiert:

      
        
          RolleDefinitionPflichtenBeispiel

        
        
          MarktteilnehmerErst-Inverkehrbringer oder ExporteurVolle Sorgfaltspflicht: Informationssammlung inkl. Geolokalisierung, Risikobewertung, Risikominderung, Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-InformationssystemImporteur von Kakaobohnen aus Westafrika

          Nachgelagerter MarktteilnehmerStellt aus bereits deklarierten EUDR-relevanten Erzeugnissen neue her und bringt sie in VerkehrKeine eigene Sorgfaltserklärung, keine aktive VergewisserungspflichtSchokoladenhersteller, der deklarierten Kakao verarbeitet

          HändlerReiner Weiterverkauf innerhalb der EUReduzierte Pflichten: keine eigene DDS, Weitergabe der Referenznummern und Informationen, Kooperation mit BehördenGroßhändler, der Schokolade innerhalb Deutschlands vertreibt

        
      

      Für Nicht-KMU-Händler gelten leicht erhöhte Anforderungen. Die zentrale Frage für Ihr Unternehmen lautet daher: Sind Sie Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler? Davon hängt der Umfang Ihrer Pflichten ab.

      Die 6-Schritte-Checkliste zur Vorbereitung

      Schritt 1: Produkte und Lieferketten screenen

      Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter Anhang I der EUDR fallen. Dazu gehören nicht nur die sieben Rohstoffe, sondern auch alle daraus hergestellten Erzeugnisse. Erstellen Sie eine vollständige Liste Ihrer Produkte und ordnen Sie diese den relevanten HS-Codes zu.

      Schritt 2: Rollen klären

      Bestimmen Sie für jedes Produkt Ihre Rolle: Sind Sie Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler? Diese Einordnung entscheidet, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und ob Sie eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen.

      Schritt 3: Geolokalisierungsdaten beschaffen

      Für alle Produktionsflächen, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, benötigen Sie die geografischen Koordinaten. Bei großen Flächen sind Polygon-Koordinaten erforderlich. Diese Daten müssen Sie von Ihren Lieferanten anfordern und dokumentieren.

      Schritt 4: Risikobewertung durchführen

      Die EU-Kommission hat die Herkunftsländer in Risikoklassen eingeteilt: niedrig, Standard und hoch. Je höher das Risiko, desto intensiver muss Ihre Risikobewertung ausfallen und desto höher sind die behördlichen Kontrollquoten.

      Schritt 5: Sorgfaltspflichtenerklärung erstellen

      Als Marktteilnehmer müssen Sie für jede Lieferung eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EU-Informationssystem abgeben. Diese enthält die Referenznummer, über die die Lieferung jederzeit nachvollziehbar ist.

      Schritt 6: Dokumentation und Aufbewahrung

      Alle Informationen und Dokumente müssen Sie fünf Jahre aufbewahren. Dazu gehören Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen, Sorgfaltserklärungen und die Nachweise über ergriffene Risikominderungsmaßnahmen.

      Sanktionen und Durchsetzung

      Verstöße gegen die EUDR können teuer werden. Die Verordnung sieht in Artikel 25 unter anderem vor:

      
        Geldbußen: Bei juristischen Personen bis zu 4 % des Jahresumsatzes im betroffenen Mitgliedstaat — die Verordnung setzt 4 % als Mindestmaß für das Höchstbußgeld fest.

        Beschlagnahme: Erzeugnisse und Erlöse können beschlagnahmt oder eingezogen werden.

        Ausschluss: Vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und öffentlicher Finanzierung ist möglich.

      

      In Deutschland ist für Marktteilnehmer und Händler die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Für die heimische Primärproduktion (Rind, Soja, Holz aus deutscher Erzeugung) sind die Behörden der Bundesländer verantwortlich. Der Zoll prüft bei der Einfuhr, ob eine gültige DDS-Referenznummer vorliegt.

      Häufige Fragen

      Wann genau gilt die EUDR für mein Unternehmen?

      Für große und mittlere Unternehmen gilt die EUDR ab dem 30.12.2026. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30.06.2027 Zeit. Entscheidend ist die Unternehmensgröße nach EU-Definition. Prüfen Sie frühzeitig, welche Frist für Sie gilt, und beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung.

      Was bedeutet „entwaldungsfrei&quot; konkret?

      Entwaldungsfrei bedeutet, dass die Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 nicht entwaldet oder geschädigt wurden. Für Holz gilt zusätzlich, dass es nicht zur Waldschädigung beigetragen hat. Den Nachweis führen Sie über die Geolokalisierung der Produktionsflächen.

      Was ist der Unterschied zwischen Marktteilnehmer (Betreiber) und Händler?

      Der Marktteilnehmer bringt das Produkt zuerst in der EU in Verkehr oder exportiert es. Er trägt die volle Sorgfaltspflicht und muss eine Sorgfaltserklärung abgeben. Der Händler verkauft das Produkt lediglich innerhalb der EU weiter und hat reduzierte Pflichten — er muss Referenznummern weitergeben und mit Behörden kooperieren.

      Brauche ich wirklich GPS-Koordinaten meiner Lieferanten?

      Ja, die Geolokalisierung ist ein Kernbestandteil der EUDR. Für jede Produktionsfläche benötigen Sie die geografischen Koordinaten. Ohne diese Daten können Sie keine gültige Sorgfaltserklärung abgeben. Fordern Sie die Koordinaten frühzeitig von Ihren Lieferanten an und prüfen Sie deren Plausibilität.

      Was passiert, wenn ich die Pflichten ignoriere?

      Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes, die Beschlagnahme von Produkten und Erlösen sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Zudem können Ihre Produkte an der EU-Grenze gestoppt werden, wenn die DDS-Referenznummer fehlt.

      Gilt die EUDR auch für Produkte, die ich nur weiterverkaufe?

      Ja, auch der reine Weiterverkauf innerhalb der EU fällt unter die EUDR. Als Händler haben Sie allerdings reduzierte Pflichten: Sie müssen die Referenznummern und Informationen weitergeben und mit den Behörden kooperieren. Eine eigene Sorgfaltserklärung ist für Händler nicht erforderlich.

      Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

      Die EUDR ist ein Lieferkettengesetz — und sie ist nicht allein. Wer die CSDDD und das deutsche LkSG kennt, erkennt das Muster: Sorgfaltspflichten, die über Verträge und Fragebögen durch die Lieferkette rollen. Wie Sie die CSDDD-Anforderungen in Ihr Managementsystem integrieren — und warum Zulieferer unter der Schwelle trotzdem liefern müssen — beschreibt der IQI-Fachartikel CSDDD und Managementsysteme — Was Zulieferer jetzt liefern müssen.

      Kompakt-Übersicht: Alle EUDR-Pflichten mit Fundstellen, Rollenmodell und FAQ auf unserer Themenseite EUDR — Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115. Und wie EUDR, LkSG und CSDDD zusammenhängen, erklärt der Artikel „LkSG und CSDDD — das Verhältnis beider Regelwerke&quot;.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category><category>environmental</category></item><item><title>Rechtskataster-Vorlage: Statusreport-Excel</title><link>https://rechtskataster.com/blog/rechtskataster-vorlage-statusreport-muster/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/rechtskataster-vorlage-statusreport-muster/</guid><description>Statt einer leeren Tabelle: unser monatlicher Statusreport als Excel-Muster mit fiktiven Beispieldaten — Spalte für Spalte erklärt, mit Ampel-Logik, Dropdown und Audit-Blick. Kostenlos, ohne Anmeldung.</description><pubDate>Wed, 12 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Wer „Rechtskataster Vorlage&quot; in eine Suchmaschine tippt, bekommt vor allem eines: leere Tabellen. Vier Spalten, etwas Farbe, viel Verantwortung — und die eigentliche Arbeit beginnt danach. Wir gehen einen anderen Weg: Hier bekommen Sie das echte Arbeitsdokument — unseren monatlichen Statusreport als Muster mit fiktiven Beispieldaten. Aufgebaut wie das Original, das unsere Kunden jeden Monat erhalten, nur mit der Musterfirma GmbH statt Ihres Firmennamens.

      Direkt herunterladen, ohne Anmeldung:

      Statusreport-Muster als Excel (.xlsx) — mit Ampel-Dropdown und bedingter Formatierung

      PDF-Ansicht des Musters — zum schnellen Hineinschauen

      
        
          
          
        
        Das Muster im Überblick: Identifikation automatisch, Bewertung fachlich, Erledigung beim Kunden — mit fünfstufiger Ampel.
      

      Was der Statusreport ist

      Ein Rechtskataster ist so gut wie seine Pflege. Das Dokument, in dem diese Pflege sichtbar wird, ist der Statusreport: die monatliche „Prüfung neuer und geänderter Vorschriften&quot;. Er beantwortet die drei Fragen, die jede Geschäftsführung und jeder Auditor stellt: Was hat sich geändert? Was bedeutet das für uns? Und wer hat was daraus gemacht?

      Bei unseren Kunden entsteht dieser Report automatisch aus der Plattform — vorbefüllt aus dem wöchentlichen Abgleich mit den amtlichen Quellen, fachlich bewertet und im eigenen Firmen-Branding. Als Vorlage funktioniert dieselbe Struktur aber auch von Hand. Deshalb geben wir sie frei.

      Die Anatomie: vier Zonen, klare Verantwortung

      Der Report trennt sauber, wer wofür einsteht — das ist kein Layout-Detail, sondern seine Auditlogik:

      
        Identifikation (Spalten A–E, automatisch): Rechtsgebiet, Kürzel, Titel, Datum der Änderung und der Link zur Fundstelle bzw. Synopse. Reine Fakten — bei uns liefert sie die deterministische Änderungserkennung, in der Handarbeit Ihre Quellensichtung.

        Bewertung (Spalten F–K, fachlich): die Relevanz-Ampel, der geänderte Paragraph, der Inhalt der Änderung in verständlicher Sprache, eine Handlungsempfehlung und zu beachtende Termine. Hier steckt das Fachurteil.

        Zuständigkeit (Spalte L): wer im Unternehmen die Änderung übernimmt.

        Interner Bearbeitungsvermerk (Spalten M–O, beim Kunden): Maßnahmen, Erledigt-Kürzel, Erledigt-Datum. Erst diese Zone macht aus einer Information einen Nachweis.

      

      Die Ampel: fünf Zustände statt Bauchgefühl

      Jede Zeile trägt genau eine von fünf Bewertungen — im Excel-Muster als Dropdown mit bedingter Formatierung hinterlegt:

      
        relevant (rot): Es sind Maßnahmen erforderlich.

        Relevanz prüfen (orange): Es könnten Maßnahmen erforderlich sein — die Änderung ist gegen den eigenen Betrieb zu prüfen.

        neue Rechtsnorm (gelb): Vorschlag zur Neuaufnahme ins Kataster, Anwendbarkeitsprüfung erforderlich.

        Info (blau): zur Kenntnisnahme, kein Eintrag erforderlich.

        nicht relevant (grau): geprüft und verworfen — auch das wird dokumentiert.

      

      Der letzte Punkt wird gern unterschätzt: Ein Kataster, das nur Treffer zeigt, beweist nicht, dass der Rest geprüft wurde. Erst die dokumentierte „nicht relevant&quot;-Entscheidung macht die Prüfung vollständig.

      Warum diese Struktur auditfest ist

      Im Audit stehen zwei verschiedene Fragen — und sie kommen aus zwei verschiedenen Kapiteln der Managementsystemnormen:

      
        „Ist Ihr Kataster aktuell?&quot; — die Pflicht, bindende Verpflichtungen zu ermitteln, den Zugang sicherzustellen und die Kenntnis auf dem neuesten Stand zu halten. Das steht in ISO 14001 und ISO 45001 jeweils in Kapitel 6.1.3, in der ISO 50001 in Kapitel 4.2 — dort ausdrücklich mit Überprüfung „in festgelegten Abständen&quot;.

        „Halten Sie die Anforderungen auch ein — und können Sie das belegen?&quot; — die Bewertung der Einhaltung mit festgelegtem Verfahren, definierter Häufigkeit, Maßnahmen und dokumentiertem Nachweis. Das ist Kapitel 9.1.2, in allen drei Normen.

      

      Der Statusreport ist der Nachweis für die erste Frage. Monat für Monat dokumentiert er die Kette: amtliche Änderung mit Datum → Fundstelle → Relevanzbewertung mit Begründung → Empfehlung samt Termin → Zuständigkeit → Erledigungsvermerk. Abgelegt ergeben diese Reports den Beleg, dass Ihr Kataster nicht nur existiert, sondern geführt wird — genau das, was 6.1.3 bzw. 4.2 verlangen.

      Die Bewertung der Einhaltung nach 9.1.2 ist der zweite, eigenständige Schritt: Dort prüfen Sie in festgelegtem Turnus, ob Ihr Betrieb die Anforderungen tatsächlich erfüllt. Ein gepflegtes Kataster ersetzt diese Bewertung nicht — es ist ihre Voraussetzung, denn gegen ein veraltetes Register lässt sich keine Einhaltung sinnvoll bewerten. Der Erledigungsvermerk im Report schlägt dabei die Brücke: Was als „relevant&quot; erkannt und mit Maßnahme quittiert wurde, ist der natürliche Einstiegspunkt Ihrer nächsten Einhaltungsbewertung.

      So nutzen Sie die Vorlage

      
        Legen Sie einen festen monatlichen Prüftermin fest — der Report trägt Prüfdatum und Berichtsnummer.

        Sichten Sie Ihre Quellen (Verkündungsblätter, EU-Amtsblatt, DGUV, BAuA) und tragen Sie jede Änderung mit Datum und Fundstelle in die Spalten A–E ein.

        Bewerten Sie jede Zeile über das Ampel-Dropdown und formulieren Sie Inhalt, Empfehlung und Termine (F–K).

        Benennen Sie die Zuständigkeit (L) — und lassen Sie die Erledigung mit Kürzel und Datum quittieren (M–O).

        Legen Sie den fertigen Report revisionssicher ab. Die Sammlung der Monatsreports ist Ihre Nachweiskette.

      

      Der ehrliche Teil: Die Spalten sind das Einfache

      Die Struktur dürfen Sie gern behalten — sie hat sich in hunderten Katastern bewährt. Die eigentliche Arbeit steckt woanders: Woche für Woche EU, Bund, alle 16 Bundesländer, DGUV und BAuA überwachen, Änderungen zeichengenau erkennen, ihre Bedeutung bewerten und in Empfehlungen übersetzen. Wer das von Hand leistet, weiß, was ein Monatsreport an Stunden kostet.

      Genau diese Arbeit nimmt rechtskataster.com Ihnen ab: Der Statusreport kommt monatlich fertig befüllt — aus dem wöchentlichen Abgleich mit den amtlichen Quellen, fachlich geprüft (Human-in-the-Loop), mit Synopse-Links in die Plattform und im Branding Ihres Unternehmens. Die Vorlage zeigt, wie das Ergebnis aussieht; die Pakete beginnen beim kostenlosen Gesetzes-Browser.

      Häufige Fragen

      Ist die Vorlage wirklich kostenlos?

      Ja. Das Muster enthält ausschließlich fiktive Beispieldaten, steht ohne Anmeldung zum Download und darf im eigenen Unternehmen frei verwendet und angepasst werden.

      Warum Excel — und was ist eingebaut?

      Excel ist in der Praxis der kleinste gemeinsame Nenner. Das Muster bringt die Ampel als Dropdown mit bedingter Formatierung mit, dazu fixierte Kopfzeilen und ein Drucklayout im Querformat. Eine PDF-Ansicht liegt bei.

      Reicht eine Excel-Vorlage für das ISO-Audit?

      Für den Aktualitätsnachweis (ISO 14001/45001 Kap. 6.1.3, ISO 50001 Kap. 4.2) trägt die Struktur — entscheidend ist die lückenlose Pflege: Jede Änderung muss erkannt, bewertet und nachweisbar bearbeitet werden. Daneben verlangt Kapitel 9.1.2 aller drei Normen die Bewertung der Einhaltung als eigenen Schritt mit eigenem Nachweis. Das Audit braucht beides; die Vorlage deckt den ersten Teil ab — und die Überwachung der Quellen bleibt dabei Ihre Aufgabe oder die unserer Plattform.

      Was unterscheidet das Muster vom fertigen Service?

      Inhaltlich nichts, praktisch alles: Kunden erhalten denselben Report monatlich fertig befüllt aus der wöchentlichen Änderungserkennung, fachlich geprüft, mit direkten Synopse-Links und im eigenen Firmen-Branding — statt ihn selbst zu erarbeiten.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>Download</category><category>legal</category></item><item><title>Wieviel KI verträgt ein Rechtskataster?</title><link>https://rechtskataster.com/blog/wie-viel-ki-vertraegt-ein-rechtskataster/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/wie-viel-ki-vertraegt-ein-rechtskataster/</guid><description>„KI-gestützt&quot; steht heute auf fast jeder Compliance-Software — auch auf unserer. Warum ein Rechtskataster trotzdem deterministisch sein muss, warum Kunden das zu Recht verlangen und wofür wir Sprachmodelle dennoch jede Woche arbeiten lassen: ein offener Blick in unsere Architektur.</description><pubDate>Tue, 11 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Kaum eine Software für Legal Compliance wirbt heute nicht mit „KI-gestützt&quot;. Das Wort steht auch auf unserer Startseite — und es stimmt: In der Pipeline hinter Rechtskataster.com arbeiten große Sprachmodelle, jede Woche, an tausenden Normtexten. Trotzdem beginnt dieser Beitrag mit einem Satz, den man von einem Anbieter mit KI im Prospekt selten liest: Ein Rechtskataster, das einer KI die Fakten überlässt, wäre ein schlechtes Rechtskataster.

      Das ist kein Widerspruch, sondern die wichtigste Architekturentscheidung, die wir beim Bau der Plattform getroffen haben. Dieser Beitrag legt sie offen: was Sprachmodelle können, was sie konstruktionsbedingt nicht können, warum unsere Kunden zu Recht Determinismus verlangen — und warum KI trotzdem ein fester Teil unserer Leistung ist.

      Was Sprachmodelle wirklich gut können

      Zunächst die Anerkennung, die das Werkzeug verdient. Große Sprachmodelle sind der größte Sprung, den die maschinelle Verarbeitung juristischer Sprache je gemacht hat. Sie lesen einen Paragraphen im Verwaltungsdeutsch von 1974 und erfassen, dass es um Lagermengen wassergefährdender Stoffe geht. Sie erkennen, dass „der Betreiber hat sicherzustellen&quot; eine Pflicht begründet und „die Behörde kann gestatten&quot; eine Ausnahme eröffnet. Sie ordnen einen Erlass in Sekunden dem Immissionsschutz zu, für den ein Mensch erst den Kontext recherchieren müsste.

      Drei Jahrzehnte lang hat die Rechtsinformatik versucht, genau das mit Regeln zu erreichen — Schlagwortlisten, reguläre Ausdrücke, handgepflegte Thesauri. Diese Ansätze scheitern verlässlich an der Vielfalt juristischer Sprache: Gesetze definieren, verweisen, fingieren und verneinen quer über Absätze hinweg. Sprachverstehen in dieser Breite war vor den heutigen Modellen schlicht nicht automatisierbar. Wer ein Rechtskataster ohne diese Technologie betreibt, arbeitet entweder mit einem großen Redaktionsstab — oder oberflächlich.

      Warum KI trotzdem nicht der Weisheit letzter Schluss ist

      Genauso klar ist die andere Seite. Vier Eigenschaften von Sprachmodellen sind im Rechtskontext keine Schönheitsfehler, sondern disqualifizieren sie für bestimmte Aufgaben. Und wichtig: Es sind keine Kinderkrankheiten, die die nächste Modellgeneration auswächst, sondern Konstruktionsmerkmale.

      
        Sprachmodelle sind stochastisch. Sie berechnen Wahrscheinlichkeiten für plausible Fortsetzungen, keine Wahrheiten. Dieselbe Frage kann heute anders beantwortet werden als morgen — und selbst wer die Zufallskomponente abschaltet, erhält über die Zeit keine garantiert identischen Antworten, weil Anbieter Modelle aktualisieren und Infrastruktur verändern. Ein Kataster aber muss auf dieselbe Frage über Jahre dieselbe Antwort geben.

        Sprachmodelle konfabulieren. Wo Wissen fehlt, entsteht kein Lückenhinweis, sondern eine plausible Erfindung — ein „§ 12a&quot;, den es nie gab, eine Übergangsfrist, die so nirgends steht. Die Fachliteratur nennt das Konfabulation, der Volksmund „Halluzination&quot;. Im Recht ist eine falsche, aber überzeugend formatierte Fundstelle gefährlicher als gar keine: Sie wird zitiert, weitergereicht und irgendwann geglaubt.

        Sprachmodelle begründen nicht nachvollziehbar. Man kann sie nach Gründen fragen — man erhält eine nachträglich erzeugte Erklärung, keine prüfbare Herleitungskette. „Warum steht diese Pflicht in meinem Kataster?&quot; ist eine Frage, die im Audit fällt, und „das Modell hat es so ausgegeben&quot; ist dort keine zulässige Antwort.

        Sprachmodelle altern anders als Software. Klassischer Code verhält sich morgen wie heute, bis jemand ihn ändert — und die Änderung steht im Versionsverlauf. Modelle werden abgekündigt, ersetzt, nachtrainiert; ihr Verhalten verschiebt sich still. Für ein System, das Rechtsbestände über Jahrzehnte konsistent halten soll, ist das ein reales Betriebsrisiko.

      

      Wer diese vier Punkte ernst nimmt, zieht daraus keinen KI-Verzicht, sondern eine Regel: Ein Werkzeug, das konstruktionsbedingt schätzt, darf nicht die Instanz sein, die Fakten feststellt.

      Was Kunden zu Recht verlangen: Determinismus

      Unsere Kunden führen ihr Rechtskataster nicht aus Liebhaberei. Es ist die Grundlage, auf der eine Geschäftsführung ihre Organisationspflichten erfüllt (bis hin zur Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG) und auf der Managementsysteme zertifiziert werden: ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 verlangen, bindende Verpflichtungen zu ermitteln und ihre Einhaltung regelmäßig zu bewerten — die Bewertung der Einhaltung jeweils in Kapitel 9.1.2. Im Audit zählen dann sehr nüchterne Fragen: Aus welcher Quelle stammt dieser Text? Welcher Stand ist das? Wann wurde die Änderung erkannt, von wem bewertet?

      Auf solche Fragen gibt es nur eine akzeptable Art von Antwort: eine reproduzierbare Kette. Amtliche Quelle, Abruf mit Zeitstempel, strukturierte Ablage, Versionierung, Textvergleich — jeder Schritt deterministisch: gleiche Eingabe, gleiches Ergebnis, heute und in fünf Jahren. Genau das meinen Kunden, wenn sie „keine KI&quot; sagen. Sie lehnen nicht die Technologie ab. Sie lehnen ab, dass eine Wahrscheinlichkeitsrechnung ihnen erzählt, was in ihrem Regelwerk steht.

      Am deutlichsten wird das bei der Änderungserkennung. Ob sich ein Paragraph zwischen zwei Fassungen geändert hat, ist keine Ermessensfrage, sondern ein Zeichenvergleich — binär, beweisbar, beliebig oft wiederholbar. Man könnte ein Sprachmodell fragen: „Hat sich hier etwas geändert?&quot; Es wäre langsamer, teurer und in einem kleinen Prozentsatz der Fälle falsch. Ein Diff zweier versionierter Texte ist es nie. Deshalb ist die Änderungserkennung bei uns vollständig deterministisch; KI kommt erst danach ins Spiel, wenn es um die Bedeutung einer Änderung geht.

      Dahinter steckt auch schlichte Arithmetik. Eine Auskunft mit 98 Prozent Trefferquote klingt beeindruckend — wer aber 5.000 Regelungen führt, hätte damit rechnerisch 100 falsche Einträge im Bestand, ohne zu wissen, welche. Deterministische Systeme machen auch Fehler, etwa wenn eine amtliche Quelle ihr Format ändert. Aber ihre Fehler sind reproduzierbar: einmal gefunden, für immer behoben. Der Fehler eines stochastischen Systems ist ein Einzelfall, der morgen an anderer Stelle wieder auftritt.

      Warum KI trotzdem fester Teil unserer Leistung ist

      Nun die ehrliche Gegenrechnung: Ohne KI gäbe es Rechtskataster.com in dieser Form nicht. Denn dort, wo der Determinismus endet, beginnt die Semantik — und sie beginnt früh.

      Dass sich § 5 einer Verordnung geändert hat, stellt der Textvergleich fest. Was das für den Betreiber einer Lackieranlage bedeutet, steht in keinem Diff. Vier Aufgaben in unserer Pipeline sind reine Sprach- und Verständnisarbeit:

      
        Verschlagwortung: Welche Rechtsgebiete berührt eine Norm, für welche Tätigkeiten und Anlagen ist sie einschlägig? Das entscheidet, ob sie in Ihrem Kataster überhaupt auftaucht.

        Änderungsbewertung: Ist eine erkannte Änderung redaktionell oder materiell? Verschärft sie eine Anforderung, verschiebt sie eine Frist, ändert sie den Adressatenkreis?

        Pflichtenermittlung: Aus „der Betreiber hat sicherzustellen, dass …&quot; wird eine adressierbare Pflicht mit Gegenstand, Adressat und Fundstelle.

        Praktikerempfehlungen: Juristische Anforderungen werden in konkrete, verständliche Handlungsvorschläge übersetzt.

      

      Diese Arbeit fällt jede Woche neu an, über den gesamten Bestand aus EU, Bund, allen 16 Bundesländern, DGUV und BAuA. Rein menschlich wäre das nur mit einem großen Redaktionsstab zu leisten — zu entsprechenden Kosten und mit Wochen Verzug. Rein regelbasiert scheitert es an der Sprache, siehe oben. Sprachmodelle erledigen diese Fleißarbeit in Stunden, konsistent im Format und unermüdlich. Aber — und das ist der entscheidende Punkt — sie erledigen sie als Entwurf, nicht als Entscheidung.

      Die Arbeitsteilung: Fakten deterministisch, Sprache per KI, Verantwortung beim Menschen

      Damit ist die Architektur beschrieben, nach der unsere gesamte Pipeline gebaut ist:

      
        Deterministisch ist alles, was Fakten schafft: der Abruf der amtlichen Quellen, die Strukturierung bis auf Satz-, Nummern- und Buchstabenebene, die Versionierung, die Änderungserkennung. Hier arbeitet keine KI — hier darf keine arbeiten.

        KI-gestützt ist alles, was Sprache deutet: Verschlagwortung, Änderungsbewertung, Pflichten- und Empfehlungsentwürfe.

        Menschlich ist die Freigabe: Kein KI-Entwurf erscheint ungeprüft in Ihrem Kataster. Die fachliche Letztentscheidung treffen die Fachleute von IQI — Human-in-the-Loop ist bei uns kein Feigenblatt, sondern der letzte Schritt jedes einzelnen Durchlaufs.

      

      Und weil auch der KI-Schritt selbst diszipliniert sein muss, arbeitet er unter Leitplanken:

      
        Die KI liest nur den echten Text. Bewertet wird die konkrete, versionierte Fassung aus unserer Datenbank — nicht das, was ein Modell aus seinem Training zu erinnern glaubt.

        Ausgaben sind strukturiert und werden maschinell gegengeprüft. Nennt ein Entwurf eine Fundstelle, prüfen wir deterministisch, ob es sie in genau dieser Fassung gibt. Eine konfabulierte Fundstelle übersteht diese Prüfung nicht.

        Jeder Entwurf trägt seine Herkunft. Zugrunde liegende Textfassung und Zeitpunkt sind dokumentiert; ändert sich die Fassung, wird neu bewertet.

        Verarbeitung in der EU. Wir nutzen ausschließlich europäische KI-Anbieter, und Ihre Inhalte werden nicht zum Training von Modellen verwendet. Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.

      

      Transparenz, wie sie die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 für den KI-Einsatz vorzeichnet, halten wir übrigens auch dort für richtig, wo sie nicht vorgeschrieben ist: Wir sagen offen, wo bei uns KI arbeitet und wo bewusst nicht — dieser Beitrag ist Teil davon. Zur Verordnung selbst: unsere Analyse zur KI-Verordnung im Bestand.

      Fünf Fragen an jeden Anbieter — auch an uns

      „KI-gestützt&quot; ist für sich genommen kein Qualitätsmerkmal. Es sagt nichts darüber, ob die Architektur dahinter trägt. Wenn Sie ein Rechtskataster einkaufen — bei uns oder anderswo —, stellen Sie diese fünf Fragen:

      
        Welche Schritte laufen deterministisch, welche über KI?

        Kann ich zu jeder Aussage die amtliche Quelle und den Textstand sehen?

        Wird die Änderungserkennung per Textvergleich geführt — oder „erkennt&quot; die KI Änderungen?

        Was passiert, wenn die KI sich irrt: Wer bemerkt es, und wie wird es korrigiert?

        Wer trägt die fachliche Verantwortung für das, was im Kataster steht — ein Modell oder ein Mensch?

      

      Ein Anbieter, der darauf präzise antwortet, nimmt sowohl die KI als auch Ihr Rechtskataster ernst. Unsere Antworten stehen in diesem Beitrag.

      Häufige Fragen

      Setzt Rechtskataster.com KI ein?

      Ja — für die Verschlagwortung, die Bewertung erkannter Änderungen sowie für Entwürfe von Pflichten und Praktikerempfehlungen. Nicht eingesetzt wird KI dort, wo Fakten festgestellt werden: Beschaffung der amtlichen Texte, Strukturierung, Versionierung und Änderungserkennung laufen deterministisch.

      Kann die KI Gesetzestexte verändern oder erfinden?

      Nein. Die Normtexte stammen unverändert aus den amtlichen Quellen und werden versioniert abgelegt. Die KI arbeitet nur interpretierend auf diesen Texten; ihre Entwürfe werden maschinell gegengeprüft und von Menschen freigegeben.

      Warum nutzt ihr für die Änderungserkennung keine KI?

      Weil der Vergleich zweier Textfassungen deterministisch beweisbar ist: gleiches Ergebnis bei jeder Wiederholung, zeichengenau. Eine KI wäre hier langsamer, teurer und unnötig unsicher. Sie kommt erst danach zum Zug — bei der Frage, was eine Änderung praktisch bedeutet.

      Prüft ein Mensch die KI-Ergebnisse?

      Ja. Kein KI-Entwurf erscheint ungeprüft im Kataster; die fachliche Freigabe liegt bei den Fachleuten von IQI (Human-in-the-Loop). Verarbeitet wird ausschließlich bei europäischen Anbietern, ohne Training mit Ihren Inhalten.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category><category>management-systems</category></item><item><title>KI-Verordnung jetzt im Bestand verlinkt</title><link>https://rechtskataster.com/blog/ki-verordnung-querverweise-bestand/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/ki-verordnung-querverweise-bestand/</guid><description>Die KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 im Grundsatz, und der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Fristen gerade verschoben. Warum sie fast jedes Regelwerk berührt — und warum das Rechtskataster dafür die beste Adresse ist.</description><pubDate>Tue, 04 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Diese Woche ist die Verordnung (EU) 2024/1689 — die KI-Verordnung — quer durch den Bestand verlinkt worden: Überall dort, wo sie an bestehende Pflichten anschließt, verweist das Rechtskataster jetzt direkt auf sie. Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Seit dem 2. August 2026 gilt die Verordnung nach Art. 113 im Grundsatz vollständig und ist behördlich durchsetzbar — und nur wenige Wochen zuvor hat die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 zentrale Fristen verschoben. Wer jetzt nur den ursprünglichen Verordnungstext liest, hat bereits veraltete Termine vor sich.

      Warum die KI-Verordnung mehr ist als ein KI-Thema

      Die KI-Verordnung ersetzt kein bestehendes Recht — sie legt sich darüber. Genau deshalb taucht sie an so vielen Stellen im Bestand auf:

      
        Arbeitnehmerschutz: KI in Personalauswahl, Bewerbermanagement oder Beschäftigtenüberwachung gehört zu den Hochrisiko-Fällen des Anhangs III und trifft dort auf Arbeitsschutz- und Beschäftigtendatenschutz-Pflichten.

        Produktsicherheit: Wird KI zur Sicherheitskomponente eines Produkts, greift Anhang I — und damit die Schnittstelle zur EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und weiterer Produktharmonisierung.

        Datenschutz: Wo KI personenbezogene Daten verarbeitet, laufen die Anforderungen der DSGVO unverändert parallel.

        Transparenz: Wer einen Chatbot oder KI-gestützten Kundendialog betreibt, muss nach Art. 50 offenlegen, dass es sich um KI handelt.

      

      Ein Verweis auf die KI-Verordnung ist deshalb selten ein Verweis auf ein einzelnes Gesetz. Er ist ein Knoten, an dem mehrere Pflichtenstränge zusammenlaufen — und der Grund, warum die Querverlinkung im Bestand so viel wert ist.

      Warum der Zeitpunkt heikel ist

      Die KI-Verordnung ist ein bewegliches Ziel. Sie gilt seit dem 2. August 2026 im Grundsatz, aber ihre Pflichten greifen gestaffelt — und die Staffelung wurde gerade geändert:

      
        Die Verbote (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gelten bereits seit Februar 2025, die Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025.

        Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden durch den Digital Omnibus von August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für produkteingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.

        Die Transparenzpflichten nach Art. 50 sind von der Verschiebung nicht erfasst und gelten unverändert.

        Ein neues Verbot in Art. 5 für bestimmte generierende Systeme greift ab dem 2. Dezember 2026.

      

      Mehr Zeit ist kein Freibrief — das materielle Pflichtenprogramm bleibt bestehen. Aber wer sich auf ein Datum verlässt, das seit letzter Woche nicht mehr stimmt, plant falsch.

      Warum das Rechtskataster dafür die beste Adresse ist

      Querschnittlich, gestaffelt, in Bewegung — genau diese Mischung ist der Grund, warum es ein gepflegtes Rechtskataster braucht und nicht die einmalige Lektüre des Amtsblatts:

      
        Paragraphengenau strukturiert — bis auf Satz-, Nummern- und Buchstabenebene, nicht nur „irgendwo in Anhang III&quot;.

        Querverwiesen — Sie sehen, an welche Ihrer bestehenden Pflichten die KI-Verordnung anschließt, statt sie isoliert zu lesen.

        Wöchentlich abgeglichen, mit Ampel — die Fristenverschiebung durch den Digital Omnibus ist bereits eingearbeitet; Änderungen werden erkannt, bewertet und ausgewiesen, statt still im Hintergrund zu passieren.

        Nach Rolle filterbar — Betreiber, Arbeitgeber, Hersteller: jeder sieht die für ihn geltenden Pflichten.

        Mit verbindlicher Fundstelle — direkt vom Rechtsgeber, konsolidiert und zitierfähig.

      

      Die KI-Verordnung zählt außerdem zu den aushangpflichtigen Regelwerken; eine Druckfassung steht unter Aushangpflichten bereit.

      Häufige Fragen

      Gilt die KI-Verordnung schon?

      Ja. In Kraft getreten ist sie bereits am 1. August 2024; seit dem 2. August 2026 gilt sie nach Art. 113 im Grundsatz vollständig und ist behördlich durchsetzbar. Einzelne Pflichten galten früher — die Verbote seit Februar 2025 —, andere greifen später.

      Hat der Digital Omnibus die Fristen abgeräumt?

      Nein. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben — für Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für Anhang I auf den 2. August 2028 — und den Hochrisiko-Begriff enger gefasst. Das materielle Pflichtenprogramm und die Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben unverändert.

      Betrifft mich die KI-Verordnung, wenn ich nur einen Chatbot einsetze?

      Ja. Die Offenlegungspflicht nach Art. 50 verlangt, dass Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren. Sie gilt unmittelbar und ohne Übergangsfrist.

      Wo finde ich die KI-Verordnung im Rechtskataster?

      Als Verordnung (EU) 2024/1689 im Bestand — paragraphengenau, mit den daraus folgenden Pflichten, wöchentlich abgeglichen und mit Druckfassung für den Aushang.

      Kompakt-Übersicht: Alle Pflichten der Verordnung mit Fundstellen, Omnibus-Fristen und FAQ auf unserer Themenseite KI-Verordnung (EU) 2024/1689.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category></item><item><title>Kommunen: Minden-Lübbecke &amp; Bad Oeynhausen</title><link>https://rechtskataster.com/blog/erste-kommunen-minden-luebbecke-bad-oeynhausen/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/erste-kommunen-minden-luebbecke-bad-oeynhausen/</guid><description>70 kommunale Satzungen sind ab sofort paragraphengenau im Bestand — und werden dauerhaft überwacht wie jedes Bundesgesetz. Neu: Wir nehmen Ihren zusätzlichen Regelungsgeber für einmalig 499 € auf, die laufende Überwachung ist inklusive.</description><pubDate>Tue, 28 Jul 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Recht endet nicht beim Bundesgesetzblatt. Wer eine Abfallanlage betreibt, Abwasser
      einleitet, ein Grundstück bebaut oder eine Kindertageseinrichtung führt, findet einen
      erheblichen Teil seiner konkreten Pflichten nicht im Bundesrecht, sondern in einer
      kommunalen Satzung. Genau diese Ebene fehlt in Rechtskatastern
      traditionell: verstreut veröffentlicht, uneinheitlich formatiert, kaum zu überwachen.

      Ab sofort ist sie im Bestand. Mit dem Kreis Minden-Lübbecke und der
      Stadt Bad Oeynhausen sind die ersten beiden Kommunen vollständig in die
      Rechtskataster-Datenbank aufgenommen — paragraphengenau aufbereitet und ab jetzt dauerhaft
      überwacht wie jedes Bundesgesetz.

      Zwei Ebenen, ein Bestand

      Die Auswahl ist kein Zufall: Der Kreis Minden-Lübbecke regelt unter anderem die
      Abfallentsorgung und den Rettungsdienst, die kreisangehörige Stadt Bad Oeynhausen daneben
      ihr eigenes Ortsrecht — Hauptsatzung, Entwässerung, Gebühren, Bauwesen,
      Kindertagesbetreuung. Für einen Standort in dieser Region liegt damit erstmals das
      vollständige Bild vor: Kreisrecht und Ortsrecht nebeneinander, in derselben Struktur wie
      EU-Verordnung, Bundesgesetz und Landesrecht.

      
        
          
          
        
        Ortsrecht wie Bundesrecht: die Hauptsatzung der Stadt Bad Oeynhausen,
        zerlegt bis auf Satzebene.
      

      Was im Bestand steckt

      
        70 Satzungen — 57 der Stadt Bad Oeynhausen, 13 des Kreises
        Minden-Lübbecke.

        6.254 einzeln adressierbare Gliederungsknoten — Paragraph, Absatz,
        Satz, Nummer, Buchstabe. Jeder Knoten ist verlinkbar, zitierfähig und versioniert.

        978 abgeleitete Pflichten mit Adressat, Fristentyp und
        Praktikerempfehlung — verankert am jeweiligen Paragraphen.

        Vom Anschluss- und Benutzungszwang über Getrennthaltung und Anmeldepflichten bis zu
        Wasserschutzgebietsverordnungen und den Satzungen der Stadtwerke.

      

      
        
          
          
        
        Kreisrecht im selben Raster: die Abfallentsorgungssatzung des Kreises
        Minden-Lübbecke, thematisch verschlagwortet und ins Kataster übernehmbar.
      

      Aufgenommen heißt bei uns: überwacht

      Eine einmal eingelesene Satzung ist ein Dokument. Wertvoll wird sie erst, wenn jemand
      merkt, dass sie sich geändert hat. Deshalb laufen die Kommunen im selben wöchentlichen
      Prozess wie alle anderen Quellen: Abgleich mit der amtlichen Veröffentlichung,
      deterministische Änderungserkennung auf Knotenebene — nicht per
      KI-Schätzung, sondern per Prüfsumme je Absatz —, fachliche Bewertung der Änderung,
      Ableitung der betroffenen Pflichten, und vor der Freigabe die Prüfung durch einen
      Menschen.

      Eine geänderte Gebührensatzung ist bei uns derselbe Vorgang wie eine geänderte
      EU-Verordnung: Sie sehen im Kataster, was sich geändert hat, wie es bewertet wurde und
      welche Pflicht daran hängt.

      Ihr Regelungsgeber fehlt? Einmalig 499 €.

      Sie vermissen Ihre Stadt, Ihren Kreis, Ihren Zweckverband, eine Bezirksregierung oder
      eine Kammer? Wir nehmen sie auf. 499 € netto, einmalig je Regelungsgeber —
      die dauerhafte Überwachung ist damit abgegolten. Keine Folgekosten, keine Jahresgebühr
      obendrauf. Je nach Quelle in der Regel binnen 14 Tagen im Bestand.

      Voraussetzung ist allein, dass wir es rechtssauber dürfen. Wir nehmen einen
      Regelungsgeber auf, wenn sein Regelwerk

      
        amtlich veröffentlicht und frei zugänglich ist — ohne Login, ohne
        Bezahlschranke,

        digital unter einer stabilen Adresse abrufbar ist,

        maschinenlesbar vorliegt (HTML oder Text-PDF),

        keinem Nutzungsvorbehalt für Text und Data Mining nach § 44b Abs. 3
        UrhG unterliegt,

        und nicht durch fremde Datenbankrechte (§§ 87a ff. UrhG) gesperrt
        ist.

      

      Und was wir bewusst nicht aufnehmen

      Nicht alles, was technisch machbar wäre, ist zulässig. Privates Verbandsregelwerk — etwa
      DVGW-Arbeitsblätter, DIN- oder VDI-Richtlinien — nehmen wir nicht in die
      Datenbank auf. Solche Werke stehen regelmäßig unter einem ausdrücklichen Vorbehalt gegen
      Text und Data Mining, ihre Verzeichnisse zusätzlich unter Datenbankschutz. Wir kopieren sie
      nicht, wir speichern sie nicht, und wir lassen keine KI darauf laufen.

      In Ihrem Kataster spielen sie trotzdem eine Rolle. Wo eine Rechtsnorm auf ein technisches
      Regelwerk verweist — wie § 49 EnWG auf die anerkannten Regeln der Technik — führen wir
      diesen Verweis mitsamt Kennung und melden, wenn sich daran etwas ändert. Die Pflicht
      formulieren wir aus der Rechtsnorm, nicht aus dem fremden Werk. Fundstelle statt
      Kopie — das ist die Linie, und sie gilt auch dann, wenn sie unbequem ist.

      Der Rahmen

      Die kommunale Ebene kommt zu einem Bestand von derzeit 86.135 Regelungen aus 35
      Quellen, davon 81.789 in Kraft, zerlegt in 5,7 Millionen
      Gliederungsknoten, aus denen 984.694 Pflichten abgeleitet sind:
      EU, Bund, alle 16 Bundesländer, Verwaltungsvorschriften, DGUV und BAuA.

      Regelungsgeber vorschlagen oder Zugang anfragen:
      info@iqi-gmbh.de —
      oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und
      ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>News</category><category>legal</category></item><item><title>Norminator × Rechtskataster verbunden</title><link>https://rechtskataster.com/blog/norminator-rechtskataster-datenbank/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/norminator-rechtskataster-datenbank/</guid><description>Unser KI-Managementsystemberater Norminator greift ab sofort live auf die Rechtskataster-Datenbank zu — normkonforme Dokumente auf Basis des echten, paragraphengenauen und wöchentlich aktualisierten Regelwerks statt statischer Listen.</description><pubDate>Thu, 16 Jul 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Ab sofort ist Norminator — der KI-Managementsystemberater aus dem Hause IQI — direkt mit der Rechtskataster-Datenbank verbunden. Damit greifen zwei Werkzeuge ineinander, die bisher getrennt liefen: das lebende Regelwerk von Rechtskataster.com und die Dokumenten-Automatisierung von Norminator.

      Faktenbasis statt Halluzination

      KI-generierte Managementdokumente sind nur so belastbar wie die Quelle, aus der sie schöpfen. Genau hier setzt die Verbindung an: Norminator zieht seine Rechtsinhalte jetzt live aus der Rechtskataster-Datenbank — dem echten, paragraphengenau strukturierten Regelwerk aus EU, Bund, allen 16 Bundesländern, DGUV und BAuA. Dieser Bestand wird wöchentlich mit den amtlichen Quellen abgeglichen und durchläuft vor der Freigabe eine fachliche Prüfung (Human-in-the-Loop).

      Das Ergebnis: keine erfundenen Paragraphen, keine veralteten Fassungen. Wo Norminator eine Norm nennt, steht dahinter eine reale, aktuelle Fundstelle — nicht eine statistische Vermutung.

      Ein Ökosystem, eine Datenbasis

      Beide Produkte stammen von IQI und teilen sich nun dieselbe Grundlage:

      
        Rechtskataster.com — das Regelwerk führen, pflegen und paragraphengenau überwachen; Änderungen werden bewertet und in Pflichten übersetzt.

        Norminator — aus diesem Bestand per Klick normkonforme Dokumente erzeugen: Auditberichte, Checklisten, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen für ISO 9001, 14001, 45001, 27001 und weitere.

      

      So entsteht ein durchgängiger Fluss von der Norm bis zum fertigen Dokument: Was in Ihrem Rechtskataster aktuell ist, steckt unmittelbar auch in den Dokumenten, die Norminator daraus generiert.

      Mehr zur KI von IQI unter norminator.de. Rechtskataster.com bleibt die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>News</category><category>legal</category><category>management-systems</category></item><item><title>Rechtskataster.com ist live</title><link>https://rechtskataster.com/blog/rechtskataster-ist-live/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/rechtskataster-ist-live/</guid><description>Die Plattform ist online: EU, Bund, alle 16 Länder, DGUV und BAuA — paragraphengenau, wöchentlich aktuell, mit Kataster, Pflichten und Stoffmanager.</description><pubDate>Mon, 06 Jul 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Ab heute ist Rechtskataster.com verfügbar. Die Plattform bündelt das relevante Regelwerk aus EU, Bund, allen 16 Bundesländern, DGUV und BAuA an einer Stelle — bis auf Satz-, Nummern- und Buchstabenebene aufbereitet und wöchentlich mit den amtlichen Quellen abgeglichen.

      Was Sie erwartet

      
        Gesetzes-Browser mit fehlertoleranter Volltextsuche über den gesamten Bestand.

        Rechtskataster — Ihr organisationsspezifischer, thematisch geordneter Bestand.

        Relevanzprüfung — neue und geänderte Regelungen werden bewertet und als Ampel ausgewiesen.

        Pflichten — aus Gesetzen abgeleitet, mit Verantwortlichen, Fristen und Praktikerempfehlungen.

        Stoffmanager — AwSV, WGK-Einstufung und aktuelle CLP-Einstufung verschmolzen.

      

      Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage für Ihr Compliance-Management — keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.</content:encoded><category>News</category><category>legal</category></item><item><title>Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 im Rechtskataster</title><link>https://rechtskataster.com/blog/ki-verordnung-eu-2024-1689/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/ki-verordnung-eu-2024-1689/</guid><description>Die KI-Verordnung ist Teil des Bestands — inklusive der Passagen zum Arbeitnehmerschutz beim Einsatz von KI-Systemen.</description><pubDate>Wed, 24 Jun 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist im Rechtskataster geführt und wird laufend mit der konsolidierten Fassung abgeglichen. Für Betriebe besonders relevant sind die Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz beim Einsatz von KI-Systemen.

      Warum das zählt

      Neue und geänderte Rechtsakte werden bei uns paragraphengenau strukturiert und ihre Relevanz bewertet. So sehen Sie auf einen Blick, welche Anforderungen für Ihre Organisation gelten und welche Pflichten daraus folgen — statt selbst das EU-Amtsblatt zu durchsuchen.

      Die KI-Verordnung zählt zu den aushangpflichtigen Regelwerken; eine Druckfassung steht unter Aushangpflichten bereit.

      Die Pflicht hinter der Verordnung: KI-Kompetenz nach Art. 4

      Die KI-Verordnung verlangt nicht nur technische Konformität — sie verlangt KI-Kompetenz bei allen, die mit KI-Systemen arbeiten. Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 und trifft auch Unternehmen, die KI nur als Bürowerkzeug nutzen. Was genau gefordert ist, welche Schulungsformate die EU-Kommission erwartet und wie Sie die Anforderung in Ihr Managementsystem integrieren, beschreibt der IQI-Fachartikel KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.

      Und wenn Sie wissen wollen, wie KI-Regulierung technisch klug funktioniert — ohne Bürokratie-Monster — lesen Sie im Norminator-Blog, warum KI kein Skynet ist, sondern Mathematik.

      Kompakt-Übersicht: Alle Pflichten der Verordnung mit Fundstellen, Omnibus-Fristen und FAQ auf unserer Themenseite KI-Verordnung (EU) 2024/1689.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category></item><item><title>Stoffmanager: AwSV, WGK und CLP an einer Stelle</title><link>https://rechtskataster.com/blog/stoffmanager-awsv-wgk-clp/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/stoffmanager-awsv-wgk-clp/</guid><description>Gefahrstoffe und wassergefährdende Stoffe im Griff: Der Stoffmanager verbindet die Anforderungen der AwSV, die WGK- und die aktuelle CLP-Einstufung.</description><pubDate>Wed, 10 Jun 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Der Stoffmanager führt drei Perspektiven auf einen Stoff zusammen, die sonst getrennt gepflegt werden: die Anforderungen der AwSV, die Wassergefährdungsklasse (WGK) und die aktuelle CLP-Einstufung (Gefahrenklassen, H-Sätze).

      Ein Bild je Stoff

      Statt WGK, CLP-Gefahrenklassen und AwSV-Anforderungen in verschiedenen Datenblättern zu suchen, sehen Sie je Stoff das vollständige Bild — und was daraus folgt. Auch eigene Stoffe nehmen Sie ins Kataster auf und verknüpfen sie mit den zutreffenden Pflichten und Verantwortlichen.

      So wird aus verstreuten Angaben eine belastbare, nachvollziehbare Grundlage für den betrieblichen Umgang mit Stoffen.</content:encoded><category>Fachartikel</category><category>legal</category><category>environmental</category></item><item><title>Wöchentliche Aktualisierung aller Rechtsquellen</title><link>https://rechtskataster.com/blog/woechentliche-aktualisierung/</link><guid isPermaLink="true">https://rechtskataster.com/blog/woechentliche-aktualisierung/</guid><description>Das Regelwerk aller Quellen wird wöchentlich abgeglichen. Änderungen werden erkannt, bewertet und als Ampel ausgewiesen.</description><pubDate>Thu, 28 May 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded>Rechtskataster.com gleicht das Regelwerk wöchentlich mit den amtlichen Quellen ab. Neue und geänderte Regelungen fließen zeitnah ein, werden auf ihre Relevanz geprüft und mit einer Ampel versehen.

      Sie müssen Bundesgesetzblatt und EU-Amtsblatt nicht mehr selbst verfolgen: Was sich ändert, erscheint in Ihrem Kataster — bewertet und mit Handlungsvorschlag. Zusätzlich erhalten Sie einen regelmäßigen kuratierten Überblick.</content:encoded><category>News</category><category>legal</category></item></channel></rss>