Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 im Rechtskataster
Die KI-Verordnung ist Teil des Bestands — inklusive der Passagen zum Arbeitnehmerschutz beim Einsatz von KI-Systemen.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist im Rechtskataster geführt und wird laufend mit der konsolidierten Fassung abgeglichen. Für Betriebe besonders relevant sind die Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz beim Einsatz von KI-Systemen.
Warum das zählt
Neue und geänderte Rechtsakte werden bei uns paragraphengenau strukturiert und ihre Relevanz bewertet. So sehen Sie auf einen Blick, welche Anforderungen für Ihre Organisation gelten und welche Pflichten daraus folgen — statt selbst das EU-Amtsblatt zu durchsuchen.
Die KI-Verordnung zählt zu den aushangpflichtigen Regelwerken; eine Druckfassung steht unter Aushangpflichten bereit.
Die Pflicht hinter der Verordnung: KI-Kompetenz nach Art. 4
Die KI-Verordnung verlangt nicht nur technische Konformität — sie verlangt KI-Kompetenz bei allen, die mit KI-Systemen arbeiten. Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 und trifft auch Unternehmen, die KI nur als Bürowerkzeug nutzen. Was genau gefordert ist, welche Schulungsformate die EU-Kommission erwartet und wie Sie die Anforderung in Ihr Managementsystem integrieren, beschreibt der IQI-Fachartikel KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
Und wenn Sie wissen wollen, wie KI-Regulierung technisch klug funktioniert — ohne Bürokratie-Monster — lesen Sie im Norminator-Blog, warum KI kein Skynet ist, sondern Mathematik.
Kompakt-Übersicht: Alle Pflichten der Verordnung mit Fundstellen, Omnibus-Fristen und FAQ auf unserer Themenseite KI-Verordnung (EU) 2024/1689.