Kapitel 7 von 16
Kataster: Ihre Regelungen
7 Abschnitte · 4 Bildschirmfotos
Auf dieser Seite
Das Kataster ist die Auswahl der Regelungen, die für Ihr Unternehmen gelten. Nur was hier liegt, wird auf Änderungen überwacht, erscheint im Newsletter und liefert Pflichten. Die Seite heißt Regelungen.
7.1 Was oben steht
- Zähler: „Ihr Rechtskataster — N Regelungen."
- Suchfeld Im Kataster suchen (Titel, Kürzel)… — filtert sofort, ohne Server.
- Knopf Export (siehe 7.7) und, für Admins, Regelung aufnehmen.
- Vier Filter, die nur erscheinen, wenn es etwas zu filtern gibt: Eigene Tags, Standard-Tags (Rechtsgebiete), Regelungsgeber, Bundesland.
7.2 Eine Regelung aufnehmen nur Admin
Es gibt zwei Wege:
- Aus der Datenbank: Regelung suchen und auf der Karte oder in der Gesetzesansicht Kataster bzw. In Kataster drücken.
- Aus dem Kataster heraus: Regelung aufnehmen drücken, im Feld Datenbank durchsuchen (Titel / Kürzel)… ab zwei Zeichen suchen oder einen Geber wählen, dann je Treffer Aufnehmen.
Eine Regelung kann nur einmal im Kataster liegen — sonst meldet der Server „Gesetz bereits im Kataster".
7.3 Was Sie an einer Regelung pflegen können
- Kommentar alle
- Freies Textfeld („Interner Kommentar zu dieser Regelung…"). Es gibt keinen Speichern-Knopf — der Text wird gesichert, sobald Sie das Feld verlassen; darüber steht kurz „Speichert…", danach „Zuletzt: TT.MM.JJJJ". In der Tabelle erscheint dann ein kleines Sprechblasen-Symbol.
- Meine Tags nur Admin
- Ihre eigenen Schlagworte — siehe 7.5.
- Änderungsmitteilungen an nur Admin
- Wer bei Änderungen dieser Regelung benachrichtigt wird. Über + Nutzer hinzufügen, mit dem ✕ an der Marke entfernen, fertig schließt die Auswahl. Diese Zuordnung steuert auch, was Nicht-Admins im Newsletter und im Gesetzesmonitor sehen.
- Organisation zuweisen nur Admin
- Nur bei mehreren Katastern: In anderes Kataster übertragen, Ziele als Marken auswählen, Übertragen (n). Eigene Tags wandern dabei nicht mit.
- Links unten
- Im Leser öffnen springt in den Volltext; Aus Kataster entfernen nur Admin nimmt die Regelung heraus (Rückfrage „Diese Regelung aus dem Kataster entfernen?").
Eine Regelung im Kataster trägt genau ein Kennzeichen aus der Datenbank: in Kraft oder außer Kraft. Alles Weitere — Relevanz, Zuständigkeit, Prüfvermerke — bilden Sie über eigene Tags, den Kommentar und die Empfängerliste ab.
7.4 Regelungen entfernen
Über den Link Aus Kataster entfernen in der aufgeklappten Zeile. Die Regelung verschwindet sofort aus Liste und Zähler. Im Hintergrund bleibt der Eintrag erhalten — versehentlich Entferntes kann IQI zurückholen, und Sie selbst können den Stand über Einstellungen → Historie → Stand wiederherstellen zurücksetzen (Kapitel 14).
7.5 Eigene Tags — Ihr eigenes Ordnungssystem
Standard-Tags (Rechtsgebiete) vergibt IQI, sie sind nicht änderbar. Eigene Tags gehören Ihnen: Bereich, Standort, Anlage, Prüfjahr — was immer Sie brauchen. Sie funktionieren an Regelungen, Stoffen und Pflichten.
- Zeile aufklappen, bei Meine Tags auf + Tag drücken.
- Vorhandenen Tag anklicken (weist ihn sofort zu) — oder im Feld Neuer Tag… einen Namen eintippen (max. 40 Zeichen), eine der sechs Farben wählen und Anlegen drücken. Der neue Tag wird gleich zugewiesen.
- Umbenennen oder umfärben über das Stift-Symbol am Tag — das wirkt organisationsweit, überall wo der Tag hängt.
- Das ✕ am Tag löst nur die Zuweisung an dieser Stelle; der Tag selbst bleibt bestehen.
Einen Tag vollständig zu löschen, ist in der Kundenansicht nicht vorgesehen — Sie können ihn nur überall abwählen. Soll er ganz weg, wenden Sie sich an IQI.
7.6 Stoffe im Kataster
Unterhalb der Regelungen liegt der Abschnitt Stoffe mit der Anzahl. Die Tabelle zeigt Stoffname, WGK und CLP (Piktogramme). Aufgeklappt pflegen Sie Kommentar, Meine Tags, Änderungsmitteilungen an und Organisation zuweisen — genau wie bei Regelungen. Aufgenommen werden Stoffe über Stoff aufnehmen oder aus der Stoffkarte heraus (Kapitel 12).
7.7 Kataster exportieren
- Export drücken (der Knopf ist gesperrt, solange das Kataster leer ist).
- Format wählen: Excel (Vorgabe), CSV oder PDF.
- Spalten an- und abwählen; Alle / Keine als Kurzbefehle. Zur Wahl stehen: Geber, Kennung, Titel (Pflichtspalte), Status, Rechtsgebiete, Meine Tags, Kommentar, Erlassdatum, Zuletzt geändert, Link zum Gesetz, Zugewiesen.
- Umfang eingrenzen: Status („Alle", „Nur in Kraft", „Nur außer Kraft"), Regelungsgeber, Bundesland, Rechtsgebiet.
- Kästchen Stoff-Kataster als zweites Blatt beilegen stehen lassen oder abwählen (standardmäßig an).
- Exportieren drücken. Während der Erstellung steht dort Erstellt…; danach lädt die Datei herunter.
Dateiname: Rechtskataster_JJJJ-MM-TT.xlsx (bzw. .csv/.pdf). Das Dokument trägt Ihr Logo, Ihren Unternehmensnamen und Ihre Farben; in Excel sind Kopfzeile fixiert, Autofilter gesetzt und Links anklickbar. Das Stoffblatt heißt Stoffe und enthält die GHS-Piktogramme als Bilder.